17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Knüllwald, OT Berndshausen, Niederbeisheim, Rengshausen
Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Mit Schreiben vom 29.06.2023 (Az.: RPKS-21-61a 1411/1-2023/1) des Regierungspräsidiums Kassel wurde die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald 20.20.2023 beschlossene 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Teilfläche 1 - Berndhausen:
Das Verfahrensgebiet der Teilfläche 1 befindet sich in Berndshausen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende in der Flur 7 liegenden Flurstücke /1, 2/2 (tlw.), 2/2 (tlw.) und 3 (tlw.).
Teilfläche 2 – Niederbeisheim „An der Liede“:
Das Verfahrensgebiet der Teilfläche 2 befindet sich in Niederbeisheim. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Flur 4 liegenden Flurstücke 9/1 (tlw.), 11/1 und 19/6 (tlw.).
Teilfläche 3 – Niederbeisheim „Zur Apotheke“:
Das Verfahrensgebiet der Teilfläche 3 befindet sich in Niederbeisheim. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Flur 3 liegenden Flurstück 46; 47 (tlw.) und 48 (tlw.).
Teilfläche 4 – Niederbeisheim „Blaue Hose“:
Das Verfahrensgebiet befindet sich in Niederbeisheim. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Flur 2 liegenden Flurstücke 70 - 72.
Teilfläche 5 – Rengshausen Aufhebungsfläche:
Das Verfahrensgebiet Teilfläche 5 befindet sich in Rengshausen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das in der Flur 4 liegenden Flurstück 85.
Die Genehmigung wird gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6) bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB kann zeitlich unbefristet während der Dienststunden (Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwochnachmittags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Gemeindeverwaltung Knüllwald, 2. OG, Zimmer 17, Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald, eingesehen werden.
http://www.knuellwald.de/
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich werden.
Hinweis gem. § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Knüllwald
gez. Jürgen Roth
(Bürgermeister)