Der Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald
Aktuelle Meldungen
Bundesweiter Warntag am 10.09.2026
Dringende Empfehlung: Betriebssysteme und Apps aktualisieren
Um 11:00 Uhr ist die Auslösung der verschiedenen Warnmittel vorgesehen, um 11:45 Uhr folgt
die Entwarnung.
Geplant ist erneut die zentrale Auslösung der an das Modulare Warnsystem (MoWaS)
angebundenen Warnmittel (WarnApps, Werbetafeln, Rundfunk etc.) einschließlich Cell-Broadcast
durch den Bund und die dezentrale parallele Auslösung aller Sirenen in Hessen durch hessischen
Zentralen Leitstellen.
Eine Auslösung der bereits hessenweit zentral über das Tetra-Netz ansteuerbaren Sirenen erfolgt
durch die Zentrale Leitstelle Kassel.
Für Orte, in denen die Sirenen noch nicht über den Tetra-Digitalfunk angesteuert werden, erfolgt
eine lokale Auslösung mit dem Warnton ,,Warnung der Bevölkerung", bzw. hilfsweise, sofern
Vorgenanntes technisch nicht möglich ist, mit dem Warnton ,,Feueralarm" durch örtlich zuständige
Zentrale Leitstelle.
Sofern die vorgenannten Sirenen den Warnton ,,Warnung der Bevölkerung" ausstrahlen können,
wird ab 11:45 Uhr auch das Signal ,,Entwarnung" ausgelöst.
Der bundesweite Warntag ist ein reiner Test. Es besteht daher kein Grund zur Sorge. Vielmehr
bietet der Warntag die Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Warnsystemen und den
entsprechenden Signalen vertraut zu machen. So kann im Ernstfall schneller und richtig reagiert
werden.
Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag, sowohl zur Information als auch als
Grundlage lokaler Öffentlichkeitsarbeit, finden Sie auf der Homepage des BBK
(www.bbk.bund.de).
Bebauungsplan Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld
Bebauungsplan Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhaben- und Erschließungsplan
„allgemeines Wohngebiet – Neubau Zweifamilienhaus mit
Doppelgarage“
In Verbindung mit der Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45
„Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld
Im Downloadbereich verfügbar sind alle entsprechenden Dokumente.
[Vorhaben- und Erschließungsplan]
[Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45]
Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald - Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue
(29.05.2026)Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue“, Ortsteil Rengshausen und 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat am 25.06.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue“ sowie den Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planung hiermit bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz Kleine Aue“
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue“ befindet sich in Knüllwald und umfasst eine Teilfläche des in der Gemarkung Rengshausen in der Flur 13 liegenden Flurstücks 18/2 sowie eine Teilfläche des in der Flur 3 liegenden Flurstücks 43.
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch eine parkähnliche Grünfläche, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch die Gewässerparzelle der Beise und im Westen durch Freiflächen des Freibades Rengshausen.
Übersichtsplan ohne Maßstab
Räumlicher Geltungsbereich der 18. Änderung Flächennutzungsplans
Das Verfahrensgebiet befindet sich in Knüllwald und umfasst eine Teilfläche des in der Gemarkung Rengshausen in der Flur 13 liegenden Flurstücks 18/2 sowie eine Teilfläche des in der Flur 3 liegenden Flurstücks 43.
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch eine parkähnliche Grünfläche, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch die Gewässerparzelle der Beise und im Westen durch Freiflächen des Freibades Rengshausen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Knüllwald ist Eigentümerin der Grundstücke. Eine Teilfläche soll an einen Interessenten verpachtet werden, der auf der ehemaligen Tennisanlage Wohnmobilstellplätze errichten möchte. Zur Realisierung der Planung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Ziel ist die Umnutzung zu einer Wohnmobilstellplatzanlage. Mit steigender Zunahme des Wohnmobiltourismus in der Gemeinde soll der Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen gerecht werden und das touristische Angebot der Gemeinde gestärkt werden. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich das Freibad Rengshausen und der Sportplatz.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 01.06.2026 bis einschl. 30.06.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Knüllwald http://knuellwald.de/Statseite/Aktuelles/Nachrichten eingestellt. Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Knüllwald, Raum 18 (2. OG), Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald während der Öffnungszeiten Montag von 7.30 – 12.00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald (Gemeindeverwaltung), Hauptsraße 7 (2. OG), 34593 Knüllwald, während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen oder gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Knüllwald, den 29.05.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Knüllwald
A. Koch
Bürgermeister
[FNP]
[Datei 1]
Terminvergabe - Bürgersprechtag der Gemeinde Knüllwald
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
um unseren Service für Sie noch besser planen und gestalten zu können, möchten wir Sie über die Regelung unserer Öffnungszeiten informieren:
Unser Bürgersprechtag findet jeden Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr statt.
Wir bitten Sie, für diesen Zeitraum künftig für Ihre Anliegen in unserem Bürgerbüro möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin vorsprechen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es in diesem Fall zu Wartezeiten kommen kann, da vereinbarte Termine Vorrang haben.
Um größtmögliche Bürgerfreundlichkeit zu gewährleisten, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, außerhalb der regulären Sprechzeit nach vorheriger Absprache individuelle Termine zu vereinbaren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung dieser Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
Ende der Badesaison
Ende der Badesaison am Sonntag, 07.09.2025
Alle Wasserfreunde haben bis einschließlich Sonntag, 07.09.2025 die Möglichkeit zum Besuch des Freibades in Niederbeisheim.
Die Gemeinde Knüllwald bedankt sich bei allen Badegästen, die unser Freibad besucht haben.
Herzlichen Dank auch an die DLRG sowie allen Badeaufsichten für einen reibungslosen Ablauf des Badebetriebes.
Wir freuen uns bereits mit Ihnen auf eine hoffentlich sonnenreiche Badesaion 2026.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE KNÜLLWALD
gez. Andreas Koch, Bürgermeister
Ein Tag Bürgermeister
Ein Tag Bürgermeister!
Für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis 14 Jahren.
In den Herbstferien!
Bewerbungen an
Barrierefreier Zugang im Rathaus Remsfeld
Barrierefreier Zugang Bürgerdienste
Badesaison 2025
Badesaison 2025
Das Freibad Niederbeisheim hat
ab dem 24.05.2025
von montags bis freitags
in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr,
samstags und sonntags
in der Zeit von 12:00 bis 19:00 Uhr
geöffnet.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wir suchen Verstärkung - Bauverwaltung
Weitere Stellenausschreibungen finden Sie im Bereich AKTUELLES unter dem Reiter "Stellenausschreibungen".
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
[Ausschreibung Bauverwaltung lang]
[Ausschreibung Bauverwaltung kurz]
Altreifenentsorgung
Am Samstag, 05.04.2025 findet die Altreifenentsorgung statt!!
OT Remsfeld, Alte Schule
Uhrzeit 13.45 -14.15 Uhr
Oberbeisheim - Bebauungsplan Nr. 46 "Im Dorfe"
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald
Bebauungsplan Nr. 46 „Im Dorfe“, Ortsteil Oberbeisheim
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Knüllwald wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes Nr. 46 „Im Dorfe“ befindet sich in Knüllwald und umfasst das in der Gemarkung Oberbeisheim in der Flur 1 liegende Flurstück 28/3 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 62/2. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Gemeindestraße Zum Ruhlaub sowie durch die Wegeparzelle 62/2, im Südosten durch die vorhandene Bebauung, im Südwesten durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch die Wegeparzelle 100/1.
Ziel und Zweck der Planung
Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Baufläche für 2 Wohnhäuser zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO vorgesehen. Die Ausweisung dient der Deckung des Bedarfs an selbstgenutztem Wohneigentum.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat in ihrer Sitzung am 19.03.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 46 „Im Dorfe“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Planentwurf mit Begründung (incl. Umweltberichten) kann in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 von jedermann im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Knüllwald http://knuellwald.de/Statseite/Aktuelles/Nachrichten, das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de oder auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Knüllwald, Raum 18 (2. OG), Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald während der Dienststunden Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr und Mittwoch von 15.00 -18.00 Uhr eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald (Gemeindeverwaltung), Hauptsraße 7 (2. OG), 34593 Knüllwald, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen oder gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 As. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen, bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Biotop- und Artenschutz, Hinweise der Landwirtschaft: (Landkreis Schwalm-Eder)
Umweltbezogene Informationen
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
[1] Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
[2] Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten
[3] Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der o. g. Planungen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbericht
Es liegen vor:
[4] Umweltbericht zum Bebauungsplan
Der Umweltbericht enthält Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
Schutzgut Mensch
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Störwirkungen, gewerblicher Lärm, Verkehrslärm, Abfall.
Schutzgut Tiere
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel, Reptilien und Schmetterlinge, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Schutzgut Pflanzen
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Gellungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Schutzgut Boden und Wasser
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Schutzgut Klima und Luft
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Schutzgut Kulturgüter
finden sich in [1]; [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter
Schutzgut Landschaftsbild
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.
Knüllwald, den 24.01.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Knüllwald
A. Koch
Bürgermeister
Wir suchen - Betreuung & Küche Schule
Für Informationen bitte die Datei im Download-Bereich öffnen!
[Download]
Kioskbetreiber gesucht!
Kioskbetreiber für das Freibad Niederbeisheim gesucht!
Hast du Interesse - melde dich gern bei der Gemeinde!
Es wird keine Pacht erhoben.
Kontakt: 05681 995717
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Bundestagswahl 2025 - Informationen rund um die Briefwahl
Briefwahl
Informationen rund um die Briefwahl
Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Bundestagswahl 2025?
Der gewohnte Zeitraum für die Briefwahl von 6 Wochen wird durch die vorgezogene Bundestagswahl auf vermutlich 2 Wochen verkürzt. Für den Versand und Rückversand der Unterlagen steht also deutlich weniger Zeit zur Verfügung.
Bitte prüfen Sie, ob Sie alternativ zum Postversand vorher bei uns im Briefwahllokal oder am Wahlsonntag im Wahllokal wählen möchten! |
Wir öffnen das Briefwahllokal, sobald uns die gedruckten Stimmzettel vorliegen. Wir informieren Sie über unsere Internetseite (www.knuellwald.de)
Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen mit Wahlschein?
Die Unterlagen werden verschickt, sobald uns die gedruckten Stimmzettel vorliegen.:
Ihr Anliegen | Wie geht das? |
Briefwahlunterlagen per Post |
|
Briefwahlunterlagen persönlich beantragen (zum Mitnehmen oder vor Ort wählen) |
Kommen Sie mit Ihrem Ausweis zum Briefwahllokal, Hauptstr. 7, 3493 Knüllwald Montag: 07.30 bis 12.00 Uhr Samstag, 15.02.2025 09.00 bis 12.00 Uhr Freitag, 21.02.2025 09.00 bis 15 Uhr |
Bundestagswahl 2025 - Was sollte ich sonst noch wissen?
Was sollte ich sonst noch wissen?
Welche Unterlagen bekomme ich bei der Briefwahl?
Sie erhalten nach Ihrem Antrag folgende Unterlagen:
einen Wahlschein
einen Stimmzettel
einen Stimmzettelumschlag
einen roten Wahlbriefumschlag, mit dem Sie die Unterlagen in Deutschland kostenfrei zurücksenden können
ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl mit Bildern erläutert
Wer die Angaben auf dem Merkblatt genau beachtet und den roten Wahlbrief rechtzeitig zurücksendet, kann sicher sein, dass die abgegebenen Stimmen gezählt werden.
Hilfestellung bei der Briefwahl:
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Versicherung an Eides statt ist dafür auf dem Wahlschein abgedruckt.
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht muss auch bei Ehegatten/Lebenspartnern vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
Wahlbenachrichtigung oder Wahlschein?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Bundestagswahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein "bescheinigt" Ihr Wahlrecht. Wenn wir einen Wahlschein für Sie ausstellen, wird dies im Wählerverzeichnis vermerkt (sogenannter Sperrvermerk). Dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen (auch in Ihrem Wahllokal).
Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Wahlschein nur in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können.
Wie bekomme ich Ersatzunterlagen?
Wenn die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein per Post nicht angekommen sind oder Sie diese verloren haben, können Sie bis 22.02.2025, 12 Uhr einen Ersatz-Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Danach ist eine Ersatz-Ausstellung aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis, dass dafür eine persönliche Vorsprache notwendig ist.
Briefwahlunterlagen zurücksenden:
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen bis zum 23.02.2025, 18 Uhr beim Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.
Umzug/ Änderungen im Melderegister:
Alle Informationen hierzu erhalten Sie im Wahlamt der Gemeinde Knüllwald, Tel.-Nr. 05685/9957-11
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl:
Allgemeine Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der BundeswahlleiterinExternal Link.
Müllabfuhr Hotline Nummer
Neue Hotline Nummer ab 01.01.2025
05683 9224200
Ortsvorsteher/innen Dienstversammlung
An alle Ortsvorsteher/innen der Gemeinde Knüllwald | |
| 34593 Knüllwald |
|
| Knüllwald, 02. Januar 2025 |
Einladung zur Ortsvorsteher/innen-Dienstversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie recht herzlich zu einer Ortsvorsteher-Dienstversammlung für
Donnerstag, den 06. Februar 2025 um 19:00 Uhr |
|
Kioskbetreiber gesucht!
Wir suchen einen Kioskbetreiber für das Freibad Niederbeisheim.
Nähere Informationen entnehmen die bitte der Datei.
Erreichbarkeit zwischen den Jahren
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass das Rathaus unserer Gemeinde zwischen den Jahren geschlossen ist. Auch der Bauhof bleibt geschlossen. Der Kindergarten hat Ferien in dieser Zeit.
Ab dem 02.01.2025 sind wir wie gewohnt wieder für Sie erreichbar.
Es steht Ihnen am 23., 27. und 30.12.2024 in der Zeit von 10-12 Uhr ein Notdienst für den Bereich Standesamt (05681 9957-18) zur Verfügung. Für die Bereiche Wasserversorgung (0172 5230958) und Winterdienst (0172 8592375) steht unter den genannten Nummern ebenfalls ein Notdienst zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen allen schöne Weihnachten und eine besinnliche Zeit!
Herzliche Grüße,
Ihr Team der Gemeinde
Amtliche Bekanntmachung - Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Hinter der Gansbett“, OT Remsfeld
(22.11.2024)Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Knüllwald
Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Hinter der Gansbett“, OT Remsfeld
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat am 18.09.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Hinter der Gansbett“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Ziel der Planung
In der Kindertagesstätte „Knüllwichtel“ werden derzeit in fünf Gruppen Kinder im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren betreut und gefördert. Da die Kindertagesstätte seit längerer Zeit an ihre Grenzen stößt, sollen durch eine Erweiterung 25 zusätzliche Plätze entstehen, wodurch zukünftig insgesamt 137 Kinder in der Einrichtung untergebracht werden können. Der Anbau geht zu Lasten des Spielplatzes. Zur Realisierung der Planung wird der Spielplatz nach Süden verlagert.
Mit der 2. Änderungs- und Erweiterungsplanung sollen die bislang nicht beanspruchten Flächen den geänderten städtebaulichen Zielen angepasst werden.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Knüllwald-Remsfeld und umfasst folgende in der Gemarkung Remsfeld in der Flur 2 liegende Flurstücke: 173/7 (tlw.), 173/6, 173/9, 172 und 168/6.
Amtliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld.
(22.11.2024)Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Knüllwald hat am 21.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 “Auf der Spitze” im Ortsteil Remsfeld gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Gemarkung Remsfeld in Flur 3 das Flurstück 51. Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung der Fläche als allgemeines Wohngebiet. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans soll für eine Wohnbebauung nutzbar gemacht werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte während des Auslegezeitraums: 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024.
Nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wird nun der Planungsentwurf inkl. eingeflossener Stellungnahmen zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt während des Auslegezeitraums:
25.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025.
Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründungen mit Umweltberichten und Liste der Rückmeldungen) können zum Zwecke der Unterrichtung und der Erörterung in dem o. g. Auslegungszeitraum im Internet unter
https://knuellwald.de
oder bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Knüllwald in 34593 Knüllwald, Hauptstraße 7, Zimmer 17, innerhalb der allgemeinen Dienststunden von
Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
Mittwoch 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
eingesehen werden.
Die Abgabe von Stellungnahmen ist schriftlich per Email an das Bauamt der Gemeinde Knüllwald oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durch das beauftragte Planungsbüro Biskamp Architekten über die Offenlegung informiert.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 45 "Auf der Spitze" im Ortsteil Remsfeld, Gemarkung Remsfeld, Flur 3, Flurstück 51.
Knüllwald, den 22.11.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald
Andreas Koch, Bürgermeister
Winterdienst auf Gehwegen und Straßen 2024
Winterdienst auf Gehwegen und Straßen
Der Winter ist eingetreten. Anwohner und der Winterdienst der Gemeinde Knüllwald (sowie Straßenmeisterei) bemühten sich die letzten Jahre gemeinsam um die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und Straßen in der Ortslage. Erfreulich ist das überwiegend große private Engagement – nicht nur als Zeichen der satzungsgemäßen Pflichterfüllung, sondern auch der guten Nachbarschaft und echten Bürgersinns. Danke hierfür.
Einige negative Beobachtungen und Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung veranlassen jedoch zu folgenden kritischen Hinweisen und freundlichen Bitten für dieses Jahr:
Der Schnee darf nicht vom Gehweg auf die Straße geräumt werden. Dies stellt einen vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs (mit eventuell erheblichen – auch finanziellen – Folgen) dar und ist auch nicht nötig: Bitte räumen Sie den Gehweg nicht auf seiner gesamten Breite, sondern legen Sie am Gehwegrand zur Straße hin einen schmalen Damm an, sofern der Schnee nicht auf das Grundstück geräumt werden kann. Dieser Schneedamm schützt die Fußgänger zugleich vor Schneematsch, den die Fahrzeugreifen von der Straße weg spritzen lassen.
In manchen Bereichen wird Streusalz im Übermaß eingesetzt. Bitte dosieren Sie den Salzeinsatz auf das unbedingt Notwendige, um das Oberflächenmaterial unserer Gehwege im gemeinsamen (Kosten-)Interesse so weit als möglich zu schonen.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind im Jahr 2024 die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen.
Außerdem bitten wir die Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder im Wendehammer, sondern auf ihren Grundstücken zu parken. Nur dann ist gewährleistet, dass der Schneepflug ungehindert die Räumung und Streuung durchführen kann.
Abschließend bitten wir um Verständnis, dass es durch Schneeräumungen unseres Winterdienstes in unserer Gemeinde in vielen Bereichen zu Beeinträchtigungen der privaten Zugänge und Zufahrten kommt. Bei der großen Zahl und hohen Streckenlänge unseres Straßennetzes mit den vielen Straßenanbindungen und –kreuzungen ist es nicht möglich, alle Bereiche „filigran“ zu säubern. Dies gilt auch für Schneeanlandungen an privaten Gebäuden, Einfriedigungen oder Anpflanzungen auf oder an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche. Leider unvermeidlich ist auch die Räum-Folge, dass der Schnee beim seitlichen Wegschieben von der Fahrbahn teilweise auf den zuvor bereits von Anliegern geräumten Gehweg zurückbefördert wird. Die hieraus resultierende private Verärgerung ist sehr wohl verständlich – vielleicht hilft die oben empfohlene Dammbildung, das Problem etwas zu verringern.
Wir hoffen auf Verständnis und Abhilfe.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Knüllwald
gez. Andreas Koch, Bürgermeister
Durchführung Winterdienst
Durchführung des Winterdienstes
Für die Durchführung des Winterdienstes im gesamten Gemeindegebiet Knüllwald ist im Winterhalbjahr 2024/2025 die Firma ASM aus Wallenstein zuständig. Ansprechpartner ist Herr Michael Manz (Mobil: 0172/5762640). Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Winterdienst!
Während der Dienstzeiten, das heißt:
Montag, Dienstag und Donnerstag: | von 7.00 bis 15.30 Uhr |
Mittwoch | von 7.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag von | von 7.00 bis 12.30 Uhr |
können Sie sich unter der Telefonnummer (0 56 81) 99 57 – 0 auch an die Gemeindeverwaltung Knüllwald wenden.
Wir bitten um Kenntnisnahme!
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE KNÜLLWALD
Andreas Koch, Bürgermeister
Wir suchen euch!
Wir suchen euch...
nähere Infos in den Dokumenten im Downloadbereich
Umbau- und Renovierungsarbeiten im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Knüllwald
Siehe Anhang im Downloadbereich
[Download]
13.09.2024 - Bereiche der Gemeinde geschlossen
Am 13. September sind das Rathaus, der Kindergarten und der Bauhof geschlossen.
Wir bitte um Verständnis und Beachtung!
Sperrung in Remsfeld - Gemeindefest am 25.08.2024
Die gemeinsame Ordnungsverwaltung
Homberg (Efze) / Knüllwald informiert:
Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Remsfeld am 25.08.2024
Im Rahmen des Familientages zum 50-Jährigen Bestehen der
Gemeinde Knüllwald am 25.08.2024 wird die Ortsdurchfahrt
Remsfeld für den Verkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt
über die Gemeindestraßen „Schulstraße und Lange Straße“. In
der Umleitungsstrecke besteht am 25.08.2024 ab 6:00 Uhr
morgens bis 22 Uhr abends Halteverbot. Wir bitten alle Anlieger,
ihre Fahrzeuge an diesem Tag nicht in der Umleitungsstrecke zu
parken. Der Anliegerverkehr im Veranstaltungsbereich wird an
diesem Tag eingeschränkt möglich sein. Die Zufahrt nach
Schellbach ist trotz Sperrung gewährleistet.
Amtliche Bekanntmachung zur 4. Änderung BPlan Nr. 1 Interkommunales Gewerbegebiet Remsfeld
Bitte entnehmen Sie den Inhalt der Veröffentlichung den Dateien im Downloadbereich.
Hier geht's zu den Wahlergebissen
Über den Link können Sie die Wahlergenisse verfolgen!
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Bekanntmachung Auslegung Wählerverzeichnis für die Internetseite
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Mitarbeiter/in für den Bauhof (Wassermeister/in) gesucht!
Bitte schauen Sie in die Datei!

Foto: Mitarbeiter/in für den Bauhof (Wassermeister/in) gesucht!
Prüfung der Standfestigkeit der Grabdenkmäler auf den Friedhöfen der Gemeinde Knüllwald
Friedhofsverwaltungen haben die Pflicht, die Grabmäler ihrer Friedhöfe auf die Standfestigkeit hin zu überprüfen. Daher geben wir zur Kenntnis, dass ein Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Homberg (Efze)
in der Zeit vom 15. bis 19. April dieses Jahres
die Grabmäler auf den Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit hin prüfen wird.
Die Stadt Homberg (Efze) verfügt über ein geeichtes Prüfgerät und wird diese Pflichtaufgabe im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für die Gemeinde Knüllwald übernehmen.
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Knüllwald
gez. Andreas Koch
(Bürgermeister)
Zwischen den Jahren geschlossen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Das Rathaus ist zwischen den Jahren, vom 27.12. bis 29.12.2023, geschlossen und nicht persönlich oder telefonisch erreichbar.
Bitte richten Sie Ihre Termine und Anliegen entsprechend vorher ein.
Es wird einen telefonischen Notdienst im Bereich Standesamt geben.
Sie erreichen unser Standesamt für Notfälle am 27. und 28.12.2023 von 10-12 Uhr unter 05681 99 57-18.
Der Bauhof wird ebenfalls geschlossen sein. Es wird einen Notdienst im Bereich Wasserversorgung und Winterdienst geben.
Sie erreichen den Wassermeister unter 0172 52 30 958 sowie den Bauhof für den Winterdienst unter 05681 932909.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Freundliche Grüße
Amtliche Bekanntmachung - Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung
Siehe Download!
Wir suchen euch - Stellenausschreibungen
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Knüllwald Mitarbeiter/innen (w/m/d) für folgende Bereiche:
eine/einen Mitarbeiter/Mitarbeiterin (m/w/d) als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
Es handelt sich um unbefristete Stellen.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.knuellwald.de
Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald
Frau Wiederhold
Hauptstraße 7
34593 Knüllwald
Telefon 05681-995736
oder per Email an
Weitere Informationen unter:
- Aktuelle Meldungen
- Stellenausschreibungen
Amtliche Bekanntmachung: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Auf den trockenen Wiesen/ Im vordersten Rödenfeld/ Schöttersfeld“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2022 und der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.02. bis 28.03.2023.
Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie die Planunterlagen entnehmen Sie bitte den Dokumenten im Bereich "Weitere Informationen"- "Downloads".
[Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 ]
Austausch der Blauen Tonnen
(24.06.2021)Austausch der Altpapierbehälter (Blaue Tonne) in der Gemeinde Knüllwald
in einigen Ortsteilen müssen die „Blauen Tonnen“ ausgetauscht werden,
da die Kammschüttung nicht an die neuen Müllfahrzeuge passt.
Die Tonnen werden ab dem Leerungstag und den Folgetagen abgeholt.
Die Leerung ist für die Ortsteile:
Appenfeld, Hergetsfeld, Reddingshausen, Remsfeld, Schellbach, Völkershain und Wallenstein
für den 30.06.2021 vorgesehen.
Die Leerung für die Ortsteile:
Ellingshausen, Hausen, Lichtenhagen, Nausis, Nenterode, Oberbeisheim und Rengshausen
ist für den 01.07.2021 vorgesehen.
Bei der Verteilung der Neubehälter bekommen die neuen Behälter
einen Aufkleber mit dem Hinweis:
„Dies ist Ihr neuer Papierbehälter, bitte nach der nächsten Leerung des alten Behälters erstmalig befüllen. Den alten Behälter bitte nach der nächsten Leerung zur Abholung bereit, stehen lassen. Der Behälter wird in den Folgetagen abgeholt. Es handelt sich um ein neues Behältersystem, d. h. die alten Behälter können zukünftig nicht mehr entleert werden.“
Wir bitten um Beachtung!
gez. Jürgen Roth, Bürgermeister
Corona Testcenter Information
Hier können Sie nach aktuellen Testcentern suchen:
https://www.corona-test-hessen.de/
Die neue Abfall-App für den Schwalm-Eder-Kreis
(28.04.2021)PRESSEMITTEILUNG
Nie wieder die Müllabfuhr verpassen!
Die Abfall-App für den Schwalm-Eder-Kreis erinnert Sie nicht nur an Ihre Abfuhrtermine, sondern hält noch weitere Funktionen bereit.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis und die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda bieten den Bürgerinnen und Bürgern im Schwalm-Eder-Kreis eine Smartphone App, die neben einer Terminerinnerungsfunktion umfangreiche Informationen zu verschiedenen Abfällen und Abfallterminen, Entsorgungsstandorten, Anmeldeformularen und Neuigkeiten beinhaltet.
Verfügbar ist die App für alle mobilen Apple Geräte, auch die Apple Watch und alle Endgeräte mit den Betriebssystemen von Android. Bezogen wird das Programm über die jeweiligen App Stores der Anbieter. Einfach die App installieren, bei der Einrichtung den Wohnort auswählen und nie wieder einen Abfuhrtermin verpassen.
Die Smartphone App umfasst eine Kalenderdarstellung aller Abfuhrtermine mit einer automatischen Terminerinnerungsfunktion. Hierfür stehen verschiedene Icons zur Verfügung, auch die Erinnerungszeit können Sie individuell nach Belieben einstellen und ändern.
Weiterhin werden die Entsorgungsstandorte im Schwalm-Eder-Kreis mit Öffnungszeiten und Preisen sowie die kommunalen Grünabfallsammelplätze in einer interaktiven Karte dargestellt.
Im Abfall-ABC sind viele Arten von Abfällen aufgelistet und der entsprechende Entsorgungsweg dargestellt.
Eine News-Funktion informiert die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Neuigkeiten.
So melden Sie sich an:
Abfall HR herunterladen, installieren und starten
„Los geht’s“ antippen und dem Einrichtungsassistenten folgen, nach wenigen Sekunden steht die App bereit zum Stöbern.
Wasserversorgung Rengshausen, Nenterode, Hausen
(09.04.2021)Am 04.04.2021 ist die Pumpe im Tiefbrunnen ausgefallen und hat zu Wassermangel im Hochbehälter Rengshausen geführt. Aufgrund dieser Tatsache ist erhöhter Sauerstoff in das Leitungsnetz gelangt, was zu einer milchigen Verfärbung des Wassers geführt hat.
Die Qualität des Wassers ist nicht beeinträchtigt und kann uneingeschränkt genutzt werden!
Stellenausschreibung für den Bereich Bauverwaltung
(25.03.2021)
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Knüllwald mit ca. 4.500 Einwohnern sucht ab sofort
eine/einen Mitarbeiter/Mitarbeiterin (m/w/d)
für den Fachbereich Bauverwaltung. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Gemeindevorstand der
Gemeinde Knüllwald
Frau Wiederhold
Hauptstraße 7
34593 Knüllwald
oder
per Email an
Nähe Informationen finden Sie im Download!
[Download]
Abfuhr Restmüll, Papiertonne, Gelbe Tonne sowie Sperrmüll
(09.02.2021)Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
aufgrund der Wetterlage sind in der 6. Kalenderwoche leider in einigen Ortsteilen die Blaue Tonne sowie die Gelbe Tonne nicht geleert worden und ein kurzfristiges Nachfahren der Abfallfraktionen war aufgrund des Umfanges der Ausfälle nicht möglich.
Die Gelbe Tonne und die Blaue Tonne wird von der beauftragten Firma leider erst mit dem nächsten Turnus abgeholt. Sollten Ihre Tonnen bis zum Rand befüllt sein, so dürfen Sie gern bei der Gelbe Tonne durchsichtige Müllsäcke und bei der Blaue Tonne Papiermüll in gesammelter Form bei der nächsten Abholung neben die Tonne stellen.
Die ausgefallenen Sperrmülltermine werden neu terminiert. Die betroffenen Bürger werden per E-Mail oder auf dem Postweg benachrichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Zweckverband Abfallwirtschaft
Schwalm-Eder-Kreis
Industriegebiet Tannenhöhe
34590 Wabern
Tel: 05683 9990-38 oder 05683 9990-18
Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
Ihr Jürgen Roth,
Bürgermeister
Winterdienst auf Gehwegen für das Jahr 2021
(09.02.2021)Der Winter ist eingetreten. Die Anwohner und der Winterdienst der Gemeinde Knüllwald, sowie die Straßenmeisterei bemühten sich die letzten Jahre gemeinsam um die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und Straßen in der Ortslage. Erfreulich ist das überwiegend große private Engagement – nicht nur als Zeichen der satzungsgemäßen Pflichterfüllung, sondern auch der guten Nachbarschaft und des echten Bürgersinns. Hierfür herzlichen Dank.
Einige negative Beobachtungen und Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung veranlassen jedoch zu folgenden kritischen Hinweisen und freundlichen Bitten für dieses Jahr:
Der Schnee darf nicht vom Gehweg auf die Straße geräumt werden. Dies stellt einen vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs (mit eventuell erheblichen, auch finanziellen Folgen) dar und ist auch nicht nötig: Bitte räumen Sie den Gehweg nicht auf seiner gesamten Breite, sondern legen Sie am Gehwegrand zur Straße hin einen schmalen Damm an, sofern der Schnee nicht auf das Grundstück geräumt werden kann. Dieser Schneedamm schützt die Fußgänger zugleich vor Schneematsch, den die Fahrzeugreifen von der Straße weg spritzen lassen.
In manchen Bereichen wird Streusalz im Übermaß eingesetzt. Bitte dosieren Sie den Salzeinsatz auf das unbedingt Notwendige, um das Oberflächenmaterial unserer Gehwege im gemeinsamen (Kosten-)Interesse so weit als möglich zu schonen.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind im Jahr 2021 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen. Im Jahr 2022 sind die Eigentümer oder Besitzer, der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen.
Außerdem bitten wir die Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder im Wendehammer, sondern auf ihren Grundstücken zu parken. Nur dann ist gewährleistet, dass der Schneepflug ungehindert die Räumung und Streuung durchführen kann.
Abschließend bitten wir um Verständnis, dass es durch Schneeräumungen unseres Winterdienstes in unserer Gemeinde in vielen Bereichen zu Beeinträchtigungen der privaten Zugänge und Zufahrten kommt. Bei der großen Zahl und hohen Streckenlänge unseres Straßennetzes mit den vielen Straßenanbindungen und –Kreuzungen ist es nicht möglich, alle Bereiche „filigran“ zu säubern. Dies gilt auch für Schneeanlandungen an privaten Gebäuden, Einfriedungen oder Anpflanzungen auf oder an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche. Leider unvermeidlich ist auch die Räum-Folge, dass der Schnee beim seitlichen Wegschieben von der Fahrbahn teilweise auf den zuvor bereits von Anliegern geräumten Gehweg zurückbefördert wird. Die hieraus resultierende private Verärgerung ist sehr wohl verständlich – vielleicht hilft die oben empfohlene Dammbildung, das Problem etwas zu verringern.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Abhilfe.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE KNÜLLWALD
gez. Jürgen Roth, Bürgermeister
Ansprechpartner Winterdienst
(09.02.2021)Für die Durchführung des Winterdienstes im gesamten Gemeindegebiet Knüllwald ist im Winterhalbjahr 2020/2021 die Firma ASM aus Wallenstein zuständig.
Ansprechpartner sind
Herr Michael Manz (Mobil: 0172 5762640) und
Herr Reinhold Ritter (Mobil: 0170 2368474).
Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Winterdienst!
Während der Dienstzeiten, d. h.
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
können Sie sich unter der Telefonnummer 05681 9957-0 auch an uns wenden.
Wir bitten um Kenntnisnahme!
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE KNÜLLWALD
gez. Jürgen Roth, Bürgermeister
Verpachtung des Schwimmbadkiosk in Niederbeisheim
(25.01.2021)Die Gemeinde Knüllwald sucht für den Kiosk im Schwimmbad Niederbeisheim ab der Badesaison 2021 eine*n neue*n
Pächter*in (m, w, d)
Interessenten können sich schriftlich oder per Mail an folgende Adresse wenden:
Gemeindevorstand der
Gemeinde Knüllwald
Herrn Bürgermeister Jürgen Roth
Hauptstraße 7
34593 Knüllwald
Tel.: (0 56 81) 99 57 – 19
Aktuell ist geplant, beide Knüllwälder Freibäder zu öffnen, es sei denn, dass Pandemie-bedingt eine andere Entscheidung getroffen werden muss.
Nähere Informationen erhalten Sie über Bürgermeister Jürgen Roth.
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Knüllwald
gez. Jürgen Roth
(Bürgermeister)
Schornsteinfegerwesen und -zuständigkeit
(13.01.2021)|
Ortsteil |
Kehrbezirk |
Bezirksschornsteinfeger |
|
Appenfeld |
HEF 17 |
Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75 |
|
Berndshausen |
HR 4 |
Uwe Nöding, Rotenburger Str. 6, 36211 Alheim-Niedergude Tel.: (0 66 23) 31 68 oder 0173/8 55 79 87, Fax.: (0 66 23) 41 06 14 |
|
Ellingshausen |
HEF 17 |
Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75 |
|
Hausen |
HR 2 |
Carsten Pögel, Körnerstr. 2, 34123 Kassel Tel.: (05 61) 9 53 24 68 oder 01 60/7 26 07 88, Fax.: (05 61) 9 53 27 27 |
|
Hergetsfeld |
HEF 17 |
Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75 |
|
Lichtenhagen |
HR 2 |
Carsten Pögel, Körnerstr. 2, 34123 Kassel Tel.: (05 61) 9 53 24 68 oder 01 60/7 26 07 88, Fax.: (05 61) 9 53 27 27 |
|
Nausis |
HR 4 |
Uwe Nöding, Rotenburger Str. 6, 36211 Alheim-Niedergude Tel.: (0 66 23) 31 68 oder 0173/8 55 79 87, Fax.: (0 66 23) 41 06 14 |
|
Nenterode |
HR 4 |
Uwe Nöding, Rotenburger Str. 6, 36211 Alheim-Niedergude Tel.: (0 66 23) 31 68 oder 0173/8 55 79 87, Fax.: (0 66 23) 41 06 14 |
|
Niederbeisheim |
HR 4 |
Uwe Nöding, Rotenburger Str. 6, 36211 Alheim-Niedergude Tel.: (0 66 23) 31 68 oder 0173/8 55 79 87, Fax.: (0 66 23) 41 06 14 |
|
Oberbeisheim |
HR 13 |
Christian Warnecke, Friedhofstraße 2, 35085 Leidenhofen Tel.: (0 64 24) 9 28 96 70 oder 0173/3 24 02 43; Mail: |
|
Reddingshausen |
HR 2 |
Carsten Pögel, Körnerstr. 2, 34123 Kassel Tel.: (05 61) 9 53 24 68 oder 01 60/7 26 07 88, Fax.: (05 61) 9 53 27 27 |
|
Remsfeld |
HR 13 |
Christian Warnecke, Friedhofstraße 2, 35085 Leidenhofen Tel.: (0 64 24) 9 28 96 70 oder 0173/3 24 02 43; Mail: |
|
Rengshausen |
HR 13 |
Christian Warnecke, Friedhofstraße 2, 35085 Leidenhofen Tel.: (0 64 24) 9 28 96 70 oder 0173/3 24 02 43; Mail: |
|
Schellbach |
HR 13 |
Christian Warnecke, Friedhofstraße 2, 35085 Leidenhofen Tel.: (0 64 24) 9 28 96 70 oder 0173/3 24 02 43; Mail: |
|
Völkershain |
HEF 17 |
Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75 |
|
Wallenstein |
HEF 17 |
Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75 |
Stand: Januar 2021
Pressemitteilung Abfallwirtschaft Lahn-Fulda "Brandgefahr durch falsche Entsorgung"
(08.12.2020)Das Umweltbundesamt rät zu folgendem Umgang mit Altbatterien und -akkus:
-Batteriepole bei Lagerung und Entsorgung abkleben, damit Kurzschlüsse verhindert werden,
-sachgerechte Abgabe in Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen
Pressemitteilung im Download!
[Brandgefahr durch falsche Entsorgung]
Winterdienst und Ansprechpartner
(04.12.2020)Für die Durchführung des Winterdienstes im gesamten Gemeindegebiet Knüllwald ist im Winterhalbjahr 2020/2021 die Firma ASM aus Wallenstein zuständig.
Ansprechpartner sind Herr Michael Manz (Mobil: 0172 5762640)
und Herr Reinhold Ritter (Mobil: 0170 2368474).
Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Winterdienst!
Während der Dienstzeiten, d. h.
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
können Sie sich unter der Telefonnummer 05681 9957-17 auch an uns wenden.
Wir bitten um Kenntnisnahme!
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE KNÜLLWALD
gez. Jürgen Roth, Bürgermeister
Winterdienst auf Gehwegen und Straßen
(04.12.2020)Der Winter ist eingetreten. Die Anwohner und der Winterdienst der Gemeinde Knüllwald, sowie die Straßenmeisterei bemühten sich die letzten Jahre gemeinsam um die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und Straßen in der Ortslage. Erfreulich ist das überwiegend große private Engagement – nicht nur als Zeichen der satzungsgemäßen Pflichterfüllung, sondern auch der guten Nachbarschaft und des echten Bürgersinns. Hierfür herzlichen Dank.
Einige negative Beobachtungen und Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung veranlassen jedoch zu folgenden kritischen Hinweisen und freundlichen Bitten für dieses Jahr:
Der Schnee darf nicht vom Gehweg auf die Straße geräumt werden. Dies stellt einen vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs (mit eventuell erheblichen, auch finanziellen Folgen) dar und ist auch nicht nötig: Bitte räumen Sie den Gehweg nicht auf seiner gesamten Breite, sondern legen Sie am Gehwegrand zur Straße hin einen schmalen Damm an, sofern der Schnee nicht auf das Grundstück geräumt werden kann. Dieser Schneedamm schützt die Fußgänger zugleich vor Schneematsch, den die Fahrzeugreifen von der Straße weg spritzen lassen.
In manchen Bereichen wird Streusalz im Übermaß eingesetzt. Bitte dosieren Sie den Salzeinsatz auf das unbedingt Notwendige, um das Oberflächenmaterial unserer Gehwege im gemeinsamen (Kosten-)Interesse so weit als möglich zu schonen.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind im Jahr 2019 und 2021 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen. Im Jahr 2020 sind die Eigentümer oder Besitzer, der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen.
Außerdem bitten wir die Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder im Wendehammer, sondern auf ihren Grundstücken zu parken. Nur dann ist gewährleistet, dass der Schneepflug ungehindert die Räumung und Streuung durchführen kann.
Abschließend bitten wir um Verständnis, dass es durch Schneeräumungen unseres Winterdienstes in unserer Gemeinde in vielen Bereichen zu Beeinträchtigungen der privaten Zugänge und Zufahrten kommt. Bei der großen Zahl und hohen Streckenlänge unseres Straßennetzes mit den vielen Straßenanbindungen und –Kreuzungen ist es nicht möglich, alle Bereiche „filigran“ zu säubern. Dies gilt auch für Schneeanlandungen an privaten Gebäuden, Einfriedungen oder Anpflanzungen auf oder an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche. Leider unvermeidlich ist auch die Räum-Folge, dass der Schnee beim seitlichen Wegschieben von der Fahrbahn teilweise auf den zuvor bereits von Anliegern geräumten Gehweg zurückbefördert wird. Die hieraus resultierende private Verärgerung ist sehr wohl verständlich – vielleicht hilft die oben empfohlene Dammbildung, das Problem etwas zu verringern.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Abhilfe.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE KNÜLLWALD
gez. Jürgen Roth, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b "Auf dem Berge", OT Remsfeld
(25.11.2020)Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat am 14.10.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b "Auf dem Berge" als Satzung beschlossen.
Siehe Download!
Austausch von Wasserzählern aktueller Hinweis
(26.10.2020)Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der ansteigenden Zahlen wird der Austausch der Wasserzähler bis auf weiteres nicht weiter durchgeführt.
Wir werden Sie entsprechend informieren, sobald sich etwas ändert oder die Arbeiten wieder fortgesetzt werden.
Wir bitten um Verständnis.
Parken auf Gehwegen und Straßen in Knüllwald
(20.08.2020)In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden, dass durch parkende Pkw´s auf den Gehwegen und Straßen in Knüllwald erhebliche Behinderungen entstehen. Fußgänger werden vermehrt dazu gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen und mancherorts ist das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen unmöglich.
Ich weise daher darauf hin, dass gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung das Parken auf Gehwegen unzulässig ist und Straßen nicht zugeparkt werden dürfen. Wer trotzdem sein Fahrzeug auf dem Gehweg abstellt, oder Straßen verkehrswidrig zuparkt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
Ich bitte um Beachtung!
Knüllwald, 19.08.2020
Der Bürgermeister
der Gemeinde Knüllwald
gez. Jürgen Roth











