Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald - Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue“, Ortsteil Rengshausen und 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat am 25.06.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue“ sowie den Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planung hiermit bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz Kleine Aue“
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue“ befindet sich in Knüllwald und umfasst eine Teilfläche des in der Gemarkung Rengshausen in der Flur 13 liegenden Flurstücks 18/2 sowie eine Teilfläche des in der Flur 3 liegenden Flurstücks 43.
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch eine parkähnliche Grünfläche, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch die Gewässerparzelle der Beise und im Westen durch Freiflächen des Freibades Rengshausen.
Übersichtsplan ohne Maßstab
Räumlicher Geltungsbereich der 18. Änderung Flächennutzungsplans
Das Verfahrensgebiet befindet sich in Knüllwald und umfasst eine Teilfläche des in der Gemarkung Rengshausen in der Flur 13 liegenden Flurstücks 18/2 sowie eine Teilfläche des in der Flur 3 liegenden Flurstücks 43.
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch eine parkähnliche Grünfläche, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch die Gewässerparzelle der Beise und im Westen durch Freiflächen des Freibades Rengshausen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Knüllwald ist Eigentümerin der Grundstücke. Eine Teilfläche soll an einen Interessenten verpachtet werden, der auf der ehemaligen Tennisanlage Wohnmobilstellplätze errichten möchte. Zur Realisierung der Planung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Ziel ist die Umnutzung zu einer Wohnmobilstellplatzanlage. Mit steigender Zunahme des Wohnmobiltourismus in der Gemeinde soll der Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen gerecht werden und das touristische Angebot der Gemeinde gestärkt werden. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich das Freibad Rengshausen und der Sportplatz.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 01.06.2026 bis einschl. 30.06.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Knüllwald http://knuellwald.de/Statseite/Aktuelles/Nachrichten eingestellt. Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Knüllwald, Raum 18 (2. OG), Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald während der Öffnungszeiten Montag von 7.30 – 12.00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald (Gemeindeverwaltung), Hauptsraße 7 (2. OG), 34593 Knüllwald, während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen oder gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Knüllwald, den 29.05.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Knüllwald
A. Koch
Bürgermeister











