Oberbeisheim - Bebauungsplan Nr. 46 "Im Dorfe"
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald
Bebauungsplan Nr. 46 „Im Dorfe“, Ortsteil Oberbeisheim
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Knüllwald wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes Nr. 46 „Im Dorfe“ befindet sich in Knüllwald und umfasst das in der Gemarkung Oberbeisheim in der Flur 1 liegende Flurstück 28/3 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 62/2. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Gemeindestraße Zum Ruhlaub sowie durch die Wegeparzelle 62/2, im Südosten durch die vorhandene Bebauung, im Südwesten durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch die Wegeparzelle 100/1.
Ziel und Zweck der Planung
Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Baufläche für 2 Wohnhäuser zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO vorgesehen. Die Ausweisung dient der Deckung des Bedarfs an selbstgenutztem Wohneigentum.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat in ihrer Sitzung am 19.03.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 46 „Im Dorfe“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Planentwurf mit Begründung (incl. Umweltberichten) kann in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 von jedermann im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Knüllwald http://knuellwald.de/Statseite/Aktuelles/Nachrichten, das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de oder auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Knüllwald, Raum 18 (2. OG), Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald während der Dienststunden Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr und Mittwoch von 15.00 -18.00 Uhr eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald (Gemeindeverwaltung), Hauptsraße 7 (2. OG), 34593 Knüllwald, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen oder gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 As. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen, bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Biotop- und Artenschutz, Hinweise der Landwirtschaft: (Landkreis Schwalm-Eder)
Umweltbezogene Informationen
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
[1] Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
[2] Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten
[3] Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der o. g. Planungen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbericht
Es liegen vor:
[4] Umweltbericht zum Bebauungsplan
Der Umweltbericht enthält Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
Schutzgut Mensch
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Störwirkungen, gewerblicher Lärm, Verkehrslärm, Abfall.
Schutzgut Tiere
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel, Reptilien und Schmetterlinge, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Schutzgut Pflanzen
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Gellungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Schutzgut Boden und Wasser
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Schutzgut Klima und Luft
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Schutzgut Kulturgüter
finden sich in [1]; [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter
Schutzgut Landschaftsbild
finden sich in [1], [3]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.
Knüllwald, den 24.01.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Knüllwald
A. Koch
Bürgermeister