Amtliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld.
Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Knüllwald hat am 21.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 “Auf der Spitze” im Ortsteil Remsfeld gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Gemarkung Remsfeld in Flur 3 das Flurstück 51. Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung der Fläche als allgemeines Wohngebiet. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans soll für eine Wohnbebauung nutzbar gemacht werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte während des Auslegezeitraums: 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024.
Nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wird nun der Planungsentwurf inkl. eingeflossener Stellungnahmen zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt während des Auslegezeitraums:
25.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025.
Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründungen mit Umweltberichten und Liste der Rückmeldungen) können zum Zwecke der Unterrichtung und der Erörterung in dem o. g. Auslegungszeitraum im Internet unter
https://knuellwald.de
oder bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Knüllwald in 34593 Knüllwald, Hauptstraße 7, Zimmer 17, innerhalb der allgemeinen Dienststunden von
Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
Mittwoch 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
eingesehen werden.
Die Abgabe von Stellungnahmen ist schriftlich per Email an das Bauamt der Gemeinde Knüllwald oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durch das beauftragte Planungsbüro Biskamp Architekten über die Offenlegung informiert.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 45 "Auf der Spitze" im Ortsteil Remsfeld, Gemarkung Remsfeld, Flur 3, Flurstück 51.
Knüllwald, den 22.11.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald
Andreas Koch, Bürgermeister