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Bebauungsplan Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld

Knüllwald

Bebauungsplan Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Knüllwald

 

Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Knüllwald hat am 21.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 “Auf der Spitze” im Ortsteil Remsfeld gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Gemarkung Remsfeld in Flur 3 das Flurstück 51. Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung der Fläche als allgemeines Wohngebiet. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde der Aufstellungsbeschluss im Zeitraum vom 15.07.24-16.08.24 erstmals bekannt gegeben. Die Beteiligung der der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte zeitgleich. Die Offenlage der Ergebnisse gem. §4 Abs.2 BauGB erfolgte im Zeitraum 22.11.24-20.12.24.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans soll für eine Wohnbebauung nutzbar gemacht werden.

Eine umfassende Überarbeitung der Planunterlagen macht nun eine erneute Beteiligung der Behörden und Veröffentlichung notwendig. Die Gemeindevertreterversammlung hat am 26.08.2026 den Beschluss zur erneuten Auslegung gefasst.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Offenlage der Planunterlagen gem. §3 Abs. 2 BauGB erfolgen während des Auslegezeitraums:

                                               07.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026.

Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans) einschließlich der Begründungen mit Umweltberichten können zum Zwecke der Unterrichtung und der Erörterung in dem o. g. Auslegungszeitraum im Internet unter

http://www.knuellwald.de/news/1http://www.knuellwald.de/news/1

oder bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Knüllwald in 34593 Knüllwald, Hauptstraße 7, Zimmer 17, innerhalb der allgemeinen Dienststunden von

Montag                                               07:30 - 12:00 Uhr und

Dienstag bis Freitag                           09:00 - 12:00 Uhr und

Donnerstag                                        15:00 - 18:00 Uhr

eingesehen werden.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist schriftlich per Email an das Bauamt der Gemeinde Knüllwald oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durch das beauftragte Planungsbüro Biskamp Architekten über die Offenlegung informiert.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 45 "Auf der Spitze" im Ortsteil Remsfeld, Gemarkung Remsfeld, Flur 3, Flurstück 51.

Knüllwald, den 28.08.2026    

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald 

Andreas Koch, Bürgermeister

 

 

Im Downloadbereich verfügbar sind alle entsprechenden Dokumente.

 

 

 

Bild zur Meldung: Bebauungsplan Nr. 45 „Auf der Spitze“ im Ortsteil Remsfeld