Der Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald

Vorschaubild Der Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald

Hauptstraße 7
34593 Knüllwald OT Remsfeld

(05681) 99570

E-Mail:


Aktuelle Meldungen

50 Jahre Knüllwald

  50 Jahre Knüllwald 50 Jahre Knüllwald Knüllwald feiert 50 Jahre!

 

1. Öffentliche Bekanntmachungen Geflügelpest

Öffentliche Bekanntmachungen
Die gemeinsame Ordnungsverwaltung Homberg (Efze) / Knüllwald informiert:
Achtung Geflügelpest im Schwalm-Eder-Kreis
Wir bitten dringend alle Geflügelhalter um Beachtung!
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 3/2024 des Landrats des Schwalm-Eder-Kreises zum Schutz gegen die Geflügelpest
Am 09.02.2024 hat der Schwalm-Eder-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die 1. die Aufstallungspflicht, 2. das Verbot des Verbringens zu Veranstaltungen und 3. das Verbot von Veranstaltungen für/mit Geflügel festlegt.
1. Aufstallungspflicht für das Gesamtgebiet des Schwalm-Eder-Kreises
Wer in dem Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises Geflügel im Sinne des Artikel 4 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2016/429 hält, hat dieses Geflügel in geschlossenen Ställen oder b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
2. Verbot des Verbringens zu Veranstaltungen
Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten darf/dürfen aus dem Schwalm-Eder-Kreis zum Zwecke der Teilnahme an Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art nicht verbracht werden.
3. Verbot der Durchführung von Veranstaltungen
Überregionale Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt wird/werden, sind im Schwalm-Eder-Kreis verboten.
Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie über die Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises www.schwalm-eder-kreis.de einsehen.
Bitte halten Sie sich an die Auflagen zur Geflügelhaltung im Schwalm-Eder-Kreis!

Einwohnermeldeamt am 13.03.24 nur Nachmittags geöffnet

Wichtige Information!

 

Am 

Mittwoch, 13. März 2024

 

ist das Einwohnermeldeamt vormittags aufgrund einer Fortbildung geschlossen.

Am Nachmittag sind wir zur gewohnten Sprechzeit von 15 bis 18 Uhr wieder für Sie erreichbar.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Knüllwald

 

gez.

 

Andreas Koch, Bürgermeister

Prüfung der Standfestigkeit der Grabdenkmäler auf den Friedhöfen der Gemeinde Knüllwald

Friedhofsverwaltungen haben die Pflicht, die Grabmäler ihrer Friedhöfe auf die Standfestigkeit hin zu überprüfen. Daher geben wir zur Kenntnis, dass ein Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Homberg (Efze) 

 

in der Zeit vom 15. bis 19. April dieses Jahres

 

die Grabmäler auf den Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit hin prüfen wird. 

 

Die Stadt Homberg (Efze) verfügt über ein geeichtes Prüfgerät und wird diese Pflichtaufgabe im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für die Gemeinde Knüllwald übernehmen.

 

 

Der Gemeindevorstand

Der Gemeinde Knüllwald

 

gez. Andreas Koch

 

(Bürgermeister)

Wir suchen einen Kioskbetreiber!

Bitte klicken Sie auf die Bilddatei!

[Wir suchen einen Kioskbetreiber!]

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Foto: Wir suchen Kioskbetreiber!

Komm in unser Bäderteam!

Bitte klicken Sie auf die Bilddatei!

[Komm in unser Bäderteam!]

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Foto: Komm in unser Bäderteam!

Durchführung des Winterdienstes

 

 

Für die Durchführung des Winterdienstes im gesamten Gemeindegebiet Knüllwald ist im Winterhalbjahr 2023/2024 die Firma ASM aus Wallenstein zuständig. Ansprechpartner ist Herr Michael Manz (Mobil: 0172/5762640). Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Winterdienst!

 

Während der Dienstzeiten, das heißt:

 

Montag, Dienstag und Donnerstag:

von 7.00 bis 15.30 Uhr

Mittwoch

von 7.00 bis 18.00 Uhr

Freitag von  

von 7.00 bis 12.30 Uhr

 

können Sie sich unter der Telefonnummer (0 56 81) 99 57 – 0 auch an die Gemeindeverwaltung Knüllwald wenden.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme!

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE KNÜLLWALD

Jürgen Roth, Bürgermeister

Zwischen den Jahren geschlossen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 

 

Das Rathaus ist zwischen den Jahren, vom 27.12. bis 29.12.2023, geschlossen und nicht persönlich oder telefonisch erreichbar.

 

Bitte richten Sie Ihre Termine und Anliegen entsprechend vorher ein.

 

Es wird einen telefonischen Notdienst im Bereich Standesamt geben.

Sie erreichen unser Standesamt für Notfälle am 27. und 28.12.2023 von 10-12 Uhr unter 05681 99 57-18.

 

Der Bauhof wird ebenfalls geschlossen sein. Es wird einen Notdienst im Bereich Wasserversorgung und Winterdienst geben.

Sie erreichen den Wassermeister unter 0172 52 30 958 sowie den Bauhof für den Winterdienst unter 05681 932909.

 

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

 

Freundliche Grüße


 

Amtliche Bekanntmachung - Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung

Siehe Download!

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Knüllwald, OT Berndshausen, Niederbeisheim, Rengshausen

Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Mit Schreiben vom 29.06.2023 (Az.: RPKS-21-61a 1411/1-2023/1) des Regierungspräsidiums Kassel wurde die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald 20.20.2023 beschlossene 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Bilddatei

Teilfläche 1 - Berndhausen:

Das Verfahrensgebiet der Teilfläche 1 befindet sich in Berndshausen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende in der Flur 7 liegenden Flurstücke /1, 2/2 (tlw.), 2/2 (tlw.) und 3 (tlw.).

Teilfläche 2 – Niederbeisheim „An der Liede“:

Das Verfahrensgebiet der Teilfläche 2 befindet sich in Niederbeisheim. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Flur 4 liegenden Flurstücke 9/1 (tlw.), 11/1 und 19/6 (tlw.).

Teilfläche 3 – Niederbeisheim „Zur Apotheke“:

Das Verfahrensgebiet der Teilfläche 3 befindet sich in Niederbeisheim. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Flur 3 liegenden Flurstück 46; 47 (tlw.) und 48 (tlw.).

Teilfläche 4 – Niederbeisheim „Blaue Hose“:

Das Verfahrensgebiet befindet sich in Niederbeisheim. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Flur 2 liegenden Flurstücke 70 - 72.

Teilfläche 5 – Rengshausen Aufhebungsfläche:

Das Verfahrensgebiet Teilfläche 5 befindet sich in Rengshausen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das in der Flur 4 liegenden Flurstück 85.

Die Genehmigung wird gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6) bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB kann zeitlich unbefristet während der Dienststunden (Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwochnachmittags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Gemeindeverwaltung Knüllwald, 2. OG, Zimmer 17, Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald, eingesehen werden.

 

http://www.knuellwald.de/

 

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich werden.

 

Hinweis gem. § 44 BauGB:

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

Der Gemeindevorstand

Der Gemeinde Knüllwald

gez. Jürgen Roth

(Bürgermeister)

Bürgerbüros in Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn bieten neue Möglichkeit zur Nutzung des Personalausweises an.

Pressemitteilung der Kommunen Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn

 

Bürgerbüros in Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn bieten neue Möglichkeit zur Nutzung des Personalausweises an.

 

Seit ihrer Einführung im November 2011 bieten die „neuen“ Personalausweise die Möglichkeit, sich über den integrierten RFID-Chip (radio-frequency identification) elektronisch auszuweisen. Benötigte man in der Vergangenheit noch teure oder anfangs unsichere Kartenleser, so kann heutzutage über nahezu jedes aktuelle Smartphone, solange dieses über eine NFC-Schnittstelle (near field communication) verfügt, als Lesegerät dienen. Um die Handhabung und die Möglichkeiten, kennen zu lernen, bieten die Bürgerbüros von Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn jetzt Terminals an, an denen man den Einstieg in die Welt der Online-Identitäten wagen kann. Als Kooperationspartner wurde der Verein „buergerservice.org e.V.“ gewonnen, der das Know-How sowie die notwendige Hardware zur Verfügung stellt. Doch nicht nur der neue Personalausweis, auch der elektronische Aufenthaltstitel oder die eID-Karte (Elektronischer Identifikationsnachweis von nichtdeutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union) kann dazu verwendet werden.

„Sie wollen wissen, wie hoch die Rente ist, die Sie aktuell erwarten?“, „Sie wollen einen Blick auf Ihr Punktekonto in Flensburg werfen?“, „Sie wollen eine Petition beim Deutschen Bundestag unterzeichnen?“

Interessenten auf die vorgenannten Fragen können innerhalb weniger Minuten nur mit ihrem Personalausweis die Antwort finden.

Den Weg dorthin zeigen die Mitarbeiterinnen Michaela Hübert und Tanja Theimer in Homberg (Efze), Milena Hofmann und Kerstin Thomas in Frielendorf, Martina Roth und Sandra Dölling in Knüllwald und Tobias Zinn in Schwarzenborn an den neuen Bürgerterminals.

Sollte die Onlinefunktion noch nicht aktiviert sein, oder die PIN verloren gegangen sein, so kann dieses Problem auch gleich im Bürgerbüro gelöst werden.

„Es ist das Ziel unserer Kommunen, die Akzeptanz der Online-Ausweisfunktionen von Personalausweis und Aufenthaltstitel, die E-Government-Dienste und digitale Leistungen im Bürgerserviceportal weiter zu fördern“, sind sich die vier Bürgermeister Dr. Nico Ritz, Jens Nöll, Jürgen Roth und Jürgen Liebermann einig.

Elektronisch ausweisen können sich Besitzer einer eID (elektronische Identität, Sammelbezeichnung) bisher bei 120 Diensten. 70 Prozent davon sind laut Bundesinnenministerium Kommunen, Länder und Bundesbehörden, der Rest Unternehmen, die sich für das Verfahren zertifizieren mussten. Dazu zählen beispielsweise einige Versicherungen, Banken, die Deutsche Bahn und die Deutsche Post.

 

Foto zur Meldung: Bürgerbüros in Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn bieten neue Möglichkeit zur Nutzung des Personalausweises an.
Foto: Bürgerbüros in Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn bieten neue Möglichkeit zur Nutzung des Personalausweises an.

Wir suchen euch - Stellenausschreibungen

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Knüllwald Mitarbeiter/innen (w/m/d) für folgende Bereiche:

 

 

eine/einen Mitarbeiter/Mitarbeiterin (m/w/d) als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

 

 

Es handelt sich um unbefristete Stellen.

 

Nähere Informationen finden Sie unter:    www.knuellwald.de

 

 

Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald

Frau Wiederhold

Hauptstraße 7

34593 Knüllwald

Telefon 05681-995736

oder per Email an

 

Weitere Informationen unter:


- Aktuelle Meldungen

- Stellenausschreibungen

Amtliche Bekanntmachung: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Auf den trockenen Wiesen/ Im vordersten Rödenfeld/ Schöttersfeld“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2022 und der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.02. bis 28.03.2023.

 

Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie die Planunterlagen entnehmen Sie bitte den Dokumenten im Bereich "Weitere Informationen"- "Downloads".

 

[Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 ]

[Bekanntmachungstext]

Fotokalender Naturpark Knüll: ein Begleiter für 2022

Fotokalender Naturpark Knüll: ein Begleiter für 2022

 

Der im vergangenen Sommer durchgeführte Fotowettbewerb des Naturparks Knüll hat zu einer Vielzahl an tollen Einsendungen geführt. Die 13 von der Jury ausgewählten Bilder haben Eingang gefunden in einen Fotokalender 2022. Er eignet sich hervorragend als Weihnachtsgeschenk.

Der Naturpark Knüll bezaubert durch seine Vielfalt an Landschaften, Lebensräumen, Artenausstattung und Orten. Diese Vielfalt ist insbesondere im Fotowettbewerb des Naturparks deutlich geworden, der im Juni und Juli des vergehenden Jahres ausgelobt war. Eine Jury hat die aus ihrer Sicht 13 repräsentativsten Bilder von insgesamt 375 eingereichten ausgewählt, die nach wie vor unter https://fotowettbewerb.naturpark-knuell.de zu bewundern sind.

Druckfrisch erscheint nun ein Fotokalender mit den ausgewählten Bildern. Faszinierende Landschaften wechseln sich ab mit spannenden Tierarten. Der Kalender im A3-Format schmückt jedes Büro, jede Wohnung und ist ein optimales Weihnachtsgeschenk. Erhältlich ist er für 19,95 € beim Verlag Cognitio sowie in einigen Einzelhandelsgeschäften und Tourist-Informationen. Eine Liste der Verkaufsstellen finden Sie unter www.naturpark-knuell.de. Diese wird sukzessive erweitert.

 

Hintergrund:

Insgesamt 17 Kommunen aus den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg und Schwalm-Eder liegen mindestens teilweise im neuen Naturpark Knüll, der am 1. Juni 2021 ausgewiesen wurde. Er umfasst eine Fläche von circa 83.000 Hektar und liegt in den Landkreisen Schwalm-Eder und Hersfeld-Rotenburg. Naturräumlich gliedert sich der Naturpark in eine eher offene Basalt-Kuppenlandschaft im Norden, einen großflächig bewaldeten Bereich im Osten und eine fruchtbare Ackerlandschaft im Westen. Im Südosten öffnet sich der Naturpark zur Fuldaaue hin. Ökologisch wertvoll sind vielfältige Waldstandorte, naturnahe Wiesen-Bachtäler, Streuobstwiesen und Auwald-Flächen. In der Naturparkregion liegen eine Reihe von Schutzgebieten (Naturschutz-, Vogelschutz-, FFH- und Landschaftsschutzgebiete). Im nächsten Jahr werden 20 Wanderwege als Premiumwanderwege zertifiziert, sodass der Knüll noch besser erlebbar wird. Neben dem sanften Tourismus und der Erholung sind Naturparke zuständig für Bildung für nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Natur- und Kulturlandschaft. Die Inwertsetzung der Landschaft, beispielsweise über regionale Produkte, spielt eine bedeutende Rolle.

Foto zur Meldung: Fotokalender Naturpark Knüll: ein Begleiter für 2022
Foto: Fotokalender Naturpark Knüll: ein Begleiter für 2022

Eröffnung Brotladen mit Café in Rengshausen

 

 

Neueröffnung 

 

 

 

 

Brotladen und Café

 

am 29.10.21 im ehemaligen Lebensmittelgeschäft

 

Ersröder Straße 6, Rengshausen

 

 

  NEU: Ab Sonntag 20.03.2022 ist das Cafe mit köstlichen Torten und Kuchen von 13.00 bis 16.00 geöffnet, mit schönem  gemütlichem Gastgarten.

 

Montag                     7.00 - 12.00

Dienstag                   7.00 - 16.00

Mitwoch                    7.00 - 12.00

Donnerstag              7.00 - 16.00

Freitag                      7.00 - 16.00

Samstag.                  7.00 - 13.00

Sonntag                   13.00- 16.00

Foto zur Meldung: Eröffnung Brotladen mit Café in Rengshausen
Foto: Eröffnung Brotladen mit Café in Rengshausen

Austausch der Blauen Tonnen

(24. 06. 2021)

Austausch der Altpapierbehälter (Blaue Tonne) in der Gemeinde Knüllwald


in einigen Ortsteilen müssen die „Blauen Tonnen“ ausgetauscht werden,
da die Kammschüttung nicht an die neuen Müllfahrzeuge passt.

Die Tonnen werden ab dem Leerungstag und den Folgetagen abgeholt.

Die Leerung ist für die Ortsteile:

Appenfeld, Hergetsfeld, Reddingshausen, Remsfeld, Schellbach, Völkershain und Wallenstein


für den 30.06.2021    vorgesehen.


Die Leerung für die Ortsteile:

Ellingshausen, Hausen, Lichtenhagen, Nausis, Nenterode, Oberbeisheim und Rengshausen


ist für den 01.07.2021 vorgesehen.


Bei der Verteilung der Neubehälter bekommen die neuen Behälter
einen Aufkleber mit dem Hinweis:

Dies ist Ihr neuer Papierbehälter, bitte nach der nächsten Leerung des alten Behälters erstmalig befüllen. Den alten Behälter bitte nach der nächsten Leerung zur Abholung bereit, stehen lassen. Der Behälter wird in den Folgetagen abgeholt. Es handelt sich um ein neues Behältersystem, d. h. die alten Behälter können zukünftig nicht mehr entleert werden.“

 

Wir bitten um Beachtung!

 

gez. Jürgen Roth, Bürgermeister
 


 

Corona Testcenter Information

Hier können Sie nach aktuellen Testcentern suchen:

 

https://www.corona-test-hessen.de/

 

Die neue Abfall-App für den Schwalm-Eder-Kreis

(28. 04. 2021)

PRESSEMITTEILUNG
Nie wieder die Müllabfuhr verpassen!


Die Abfall-App für den Schwalm-Eder-Kreis erinnert Sie nicht nur an Ihre Abfuhrtermine, sondern hält noch weitere Funktionen bereit.


Der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis und die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda bieten den Bürgerinnen und Bürgern im Schwalm-Eder-Kreis eine Smartphone App, die neben einer Terminerinnerungsfunktion umfangreiche Informationen zu verschiedenen Abfällen und Abfallterminen, Entsorgungsstandorten, Anmeldeformularen und Neuigkeiten beinhaltet.
Verfügbar ist die App für alle mobilen Apple Geräte, auch die Apple Watch und alle Endgeräte mit den Betriebssystemen von Android. Bezogen wird das Programm über die jeweiligen App Stores der Anbieter. Einfach die App installieren, bei der Einrichtung den Wohnort auswählen und nie wieder einen Abfuhrtermin verpassen.
Die Smartphone App umfasst eine Kalenderdarstellung aller Abfuhrtermine mit einer automatischen Terminerinnerungsfunktion. Hierfür stehen verschiedene Icons zur Verfügung, auch die Erinnerungszeit können Sie individuell nach Belieben einstellen und ändern.


Weiterhin werden die Entsorgungsstandorte im Schwalm-Eder-Kreis mit Öffnungszeiten und Preisen sowie die kommunalen Grünabfallsammelplätze in einer interaktiven Karte dargestellt.

Im Abfall-ABC sind viele Arten von Abfällen aufgelistet und der entsprechende Entsorgungsweg dargestellt.

Eine News-Funktion informiert die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Neuigkeiten.


So melden Sie sich an:
 Abfall HR herunterladen, installieren und starten
 „Los geht’s“ antippen und dem Einrichtungsassistenten folgen, nach wenigen Sekunden steht die App bereit zum Stöbern.

[Pressemitteilung ]

Wasserversorgung Rengshausen, Nenterode, Hausen

(09. 04. 2021)

Am 04.04.2021 ist die Pumpe im Tiefbrunnen ausgefallen und hat zu Wassermangel im Hochbehälter Rengshausen geführt. Aufgrund dieser Tatsache ist erhöhter Sauerstoff in das Leitungsnetz gelangt, was zu einer milchigen Verfärbung des Wassers geführt hat.

Die Qualität des Wassers ist nicht beeinträchtigt und kann uneingeschränkt genutzt werden!

Stellenausschreibung für den Bereich Bauverwaltung

(25. 03. 2021)

 

Stellenausschreibung

 

Die Gemeinde Knüllwald mit ca. 4.500 Einwohnern sucht ab sofort

 

eine/einen Mitarbeiter/Mitarbeiterin (m/w/d)

 

für den Fachbereich Bauverwaltung. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.

 

Gemeindevorstand der

Gemeinde Knüllwald

Frau Wiederhold

Hauptstraße 7

34593 Knüllwald

oder

per Email an

 

 

Nähe Informationen finden Sie im Download!

 

[Download]

Abfuhr Restmüll, Papiertonne, Gelbe Tonne sowie Sperrmüll

(09. 02. 2021)

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

aufgrund der Wetterlage sind in der 6. Kalenderwoche leider in einigen Ortsteilen die Blaue Tonne sowie die Gelbe Tonne nicht geleert worden und ein kurzfristiges Nachfahren der Abfallfraktionen war aufgrund des Umfanges der Ausfälle nicht möglich.

Die Gelbe Tonne und die Blaue Tonne wird von der beauftragten Firma leider erst mit dem nächsten Turnus abgeholt. Sollten Ihre Tonnen bis zum Rand befüllt sein, so dürfen Sie gern bei der Gelbe Tonne durchsichtige Müllsäcke und bei der Blaue Tonne Papiermüll in gesammelter Form bei der nächsten Abholung neben die Tonne stellen. 

Die ausgefallenen Sperrmülltermine werden neu terminiert. Die betroffenen Bürger werden per E-Mail oder auf dem Postweg benachrichtigt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Zweckverband Abfallwirtschaft

Schwalm-Eder-Kreis

Industriegebiet Tannenhöhe

34590 Wabern

 

Tel: 05683 9990-38 oder 05683 9990-18

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Ihr Jürgen Roth,
Bürgermeister

 

Winterdienst auf Gehwegen für das Jahr 2021

(09. 02. 2021)

Der Winter ist eingetreten. Die Anwohner und der Winterdienst der Gemeinde Knüllwald, sowie die Straßenmeisterei bemühten sich die letzten Jahre gemeinsam um die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und Straßen in der Ortslage. Erfreulich ist das überwiegend große private Engagement – nicht nur als Zeichen der satzungsgemäßen Pflichterfüllung, sondern auch der guten Nachbarschaft und des echten Bürgersinns. Hierfür herzlichen Dank.

 

Einige negative Beobachtungen und Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung veranlassen jedoch zu folgenden kritischen Hinweisen und freundlichen Bitten für dieses Jahr:

 

Der Schnee darf nicht vom Gehweg auf die Straße geräumt werden. Dies stellt einen vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs (mit eventuell erheblichen, auch finanziellen Folgen) dar und ist auch nicht nötig: Bitte räumen Sie den Gehweg nicht auf seiner gesamten Breite, sondern legen Sie am Gehwegrand zur Straße hin einen schmalen Damm an, sofern der Schnee nicht auf das Grundstück geräumt werden kann. Dieser Schneedamm schützt die Fußgänger zugleich vor Schneematsch, den die Fahrzeugreifen von der Straße weg spritzen lassen.

 

In manchen Bereichen wird Streusalz im Übermaß eingesetzt. Bitte dosieren Sie den Salzeinsatz auf das unbedingt Notwendige, um das Oberflächenmaterial unserer Gehwege im gemeinsamen (Kosten-)Interesse so weit als möglich zu schonen.

 

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind im Jahr 2021 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen. Im Jahr 2022 sind die Eigentümer oder Besitzer, der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen.

 

Außerdem bitten wir die Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder im Wendehammer, sondern auf ihren Grundstücken zu parken. Nur dann ist gewährleistet, dass der Schneepflug ungehindert die Räumung und Streuung durchführen kann.

 

Abschließend bitten wir um Verständnis, dass es durch Schneeräumungen unseres Winterdienstes in unserer Gemeinde in vielen Bereichen zu Beeinträchtigungen der privaten Zugänge und Zufahrten kommt. Bei der großen Zahl und hohen Streckenlänge unseres Straßennetzes mit den vielen Straßenanbindungen und –Kreuzungen ist es nicht möglich, alle Bereiche „filigran“ zu säubern. Dies gilt auch für Schneeanlandungen an privaten Gebäuden, Einfriedungen oder Anpflanzungen auf oder an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche. Leider unvermeidlich ist auch die Räum-Folge, dass der Schnee beim seitlichen Wegschieben von der Fahrbahn teilweise auf den zuvor bereits von Anliegern geräumten Gehweg zurückbefördert wird. Die hieraus resultierende private Verärgerung ist sehr wohl verständlich – vielleicht hilft die oben empfohlene Dammbildung, das Problem etwas zu verringern.

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Abhilfe.

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE KNÜLLWALD

gez. Jürgen Roth, Bürgermeister

Ansprechpartner Winterdienst

(09. 02. 2021)

Für die Durchführung des Winterdienstes im gesamten Gemeindegebiet Knüllwald ist im Winterhalbjahr 2020/2021 die Firma ASM aus Wallenstein zuständig.

Ansprechpartner sind

Herr Michael Manz (Mobil: 0172 5762640) und

Herr Reinhold Ritter (Mobil: 0170 2368474).

 

Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Winterdienst!

 

Während der Dienstzeiten, d. h.

 

Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Mittwoch von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr

 

können Sie sich unter der Telefonnummer 05681 9957-0 auch an uns wenden.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme!

 

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE KNÜLLWALD

gez. Jürgen Roth, Bürgermeister

 

Verpachtung des Schwimmbadkiosk in Niederbeisheim

(25. 01. 2021)

Die Gemeinde Knüllwald sucht für den Kiosk im Schwimmbad Niederbeisheim ab der Badesaison 2021 eine*n neue*n

 

Pächter*in (m, w, d)

 

Interessenten können sich schriftlich oder per Mail an folgende Adresse wenden:

 

Gemeindevorstand der

Gemeinde Knüllwald

Herrn Bürgermeister Jürgen Roth

Hauptstraße 7

34593 Knüllwald

Tel.: (0 56 81) 99 57 – 19

 

Aktuell ist geplant, beide Knüllwälder Freibäder zu öffnen, es sei denn, dass Pandemie-bedingt eine andere Entscheidung getroffen werden muss.

 

Nähere Informationen erhalten Sie über Bürgermeister Jürgen Roth.

 

Der Gemeindevorstand

Der Gemeinde Knüllwald

gez. Jürgen Roth

(Bürgermeister)

Schornsteinfegerwesen und -zuständigkeit

(13. 01. 2021)

Ortsteil

Kehrbezirk

Bezirksschornsteinfeger

Appenfeld

HEF 17

Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld

Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75

Berndshausen

HR 4

Uwe Nöding, Rotenburger Str. 6, 36211 Alheim-Niedergude

Tel.: (0 66 23) 31 68 oder 0173/8 55 79 87, Fax.: (0 66 23) 41 06 14

Ellingshausen

HEF 17

Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld

Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75

Hausen

HR 2

Carsten Pögel, Körnerstr. 2, 34123 Kassel

Tel.: (05 61) 9 53 24 68 oder 01 60/7 26 07 88, Fax.: (05 61) 9 53 27 27

Hergetsfeld

HEF 17

Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld

Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75

Lichtenhagen

HR 2

Carsten Pögel, Körnerstr. 2, 34123 Kassel

Tel.: (05 61) 9 53 24 68 oder 01 60/7 26 07 88, Fax.: (05 61) 9 53 27 27

Nausis

HR 4

Uwe Nöding, Rotenburger Str. 6, 36211 Alheim-Niedergude

Tel.: (0 66 23) 31 68 oder 0173/8 55 79 87, Fax.: (0 66 23) 41 06 14

Nenterode

HR 4

Uwe Nöding, Rotenburger Str. 6, 36211 Alheim-Niedergude

Tel.: (0 66 23) 31 68 oder 0173/8 55 79 87, Fax.: (0 66 23) 41 06 14

Niederbeisheim

HR 4

Uwe Nöding, Rotenburger Str. 6, 36211 Alheim-Niedergude

Tel.: (0 66 23) 31 68 oder 0173/8 55 79 87, Fax.: (0 66 23) 41 06 14

Oberbeisheim

HR 13

Christian Warnecke, Friedhofstraße 2, 35085 Leidenhofen

Tel.: (0 64 24) 9 28 96 70 oder 0173/3 24 02 43; Mail:

Reddingshausen

HR 2

Carsten Pögel, Körnerstr. 2, 34123 Kassel

Tel.: (05 61) 9 53 24 68 oder 01 60/7 26 07 88, Fax.: (05 61) 9 53 27 27

Remsfeld

HR 13

Christian Warnecke, Friedhofstraße 2, 35085 Leidenhofen

Tel.: (0 64 24) 9 28 96 70 oder 0173/3 24 02 43; Mail:

Rengshausen

HR 13

Christian Warnecke, Friedhofstraße 2, 35085 Leidenhofen

Tel.: (0 64 24) 9 28 96 70 oder 0173/3 24 02 43; Mail:

Schellbach

HR 13

Christian Warnecke, Friedhofstraße 2, 35085 Leidenhofen

Tel.: (0 64 24) 9 28 96 70 oder 0173/3 24 02 43; Mail:

Völkershain

HEF 17

Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld

Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75

Wallenstein

HEF 17

Mike Seitz, Hersfelder Str. 1, 36251 Bad Hersfeld

Tel.: (0 66 21) 79 76 13, Fax: (0 66 21) 79 78 75

 

Stand: Januar 2021

Pressemitteilung Abfallwirtschaft Lahn-Fulda "Brandgefahr durch falsche Entsorgung"

(08. 12. 2020)

Das Umweltbundesamt rät zu folgendem Umgang mit Altbatterien und -akkus:  

-Batteriepole bei Lagerung und Entsorgung abkleben, damit Kurzschlüsse verhindert werden,

-sachgerechte Abgabe in Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen

 

Pressemitteilung im Download!
 

[Brandgefahr durch falsche Entsorgung]

Winterdienst und Ansprechpartner

(04. 12. 2020)

Für die Durchführung des Winterdienstes im gesamten Gemeindegebiet Knüllwald ist im Winterhalbjahr 2020/2021 die Firma ASM aus Wallenstein zuständig.

 

Ansprechpartner sind Herr Michael Manz (Mobil: 0172 5762640)

und Herr Reinhold Ritter (Mobil: 0170 2368474).

 

Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Winterdienst!

 

Während der Dienstzeiten, d. h.

 

Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr 

Mittwoch von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr 

 

können Sie sich unter der Telefonnummer 05681 9957-17 auch an uns wenden.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme!

 

DER GEMEINDEVORSTAND 

DER GEMEINDE KNÜLLWALD

gez. Jürgen Roth, Bürgermeister

 

Winterdienst auf Gehwegen und Straßen

(04. 12. 2020)

Der Winter ist eingetreten. Die Anwohner und der Winterdienst der Gemeinde Knüllwald, sowie die Straßenmeisterei bemühten sich die letzten Jahre gemeinsam um die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und Straßen in der Ortslage. Erfreulich ist das überwiegend große private Engagement – nicht nur als Zeichen der satzungsgemäßen Pflichterfüllung, sondern auch der guten Nachbarschaft und des echten Bürgersinns. Hierfür herzlichen Dank.

 

Einige negative Beobachtungen und Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung veranlassen jedoch zu folgenden kritischen Hinweisen und freundlichen Bitten für dieses Jahr:

 

Der Schnee darf nicht vom Gehweg auf die Straße geräumt werden. Dies stellt einen vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs (mit eventuell erheblichen, auch finanziellen Folgen) dar und ist auch nicht nötig: Bitte räumen Sie den Gehweg nicht auf seiner gesamten Breite, sondern legen Sie am Gehwegrand zur Straße hin einen schmalen Damm an, sofern der Schnee nicht auf das Grundstück geräumt werden kann. Dieser Schneedamm schützt die Fußgänger zugleich vor Schneematsch, den die Fahrzeugreifen von der Straße weg spritzen lassen.

 

In manchen Bereichen wird Streusalz im Übermaß eingesetzt. Bitte dosieren Sie den Salzeinsatz auf das unbedingt Notwendige, um das Oberflächenmaterial unserer Gehwege im gemeinsamen (Kosten-)Interesse so weit als möglich zu schonen.

 

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind im Jahr 2019 und 2021 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen. Im Jahr 2020 sind die Eigentümer oder Besitzer, der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen.

 

Außerdem bitten wir die Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder im Wendehammer, sondern auf ihren Grundstücken zu parken. Nur dann ist gewährleistet, dass der Schneepflug ungehindert die Räumung und Streuung durchführen kann.

 

Abschließend bitten wir um Verständnis, dass es durch Schneeräumungen unseres Winterdienstes in unserer Gemeinde in vielen Bereichen zu Beeinträchtigungen der privaten Zugänge und Zufahrten kommt. Bei der großen Zahl und hohen Streckenlänge unseres Straßennetzes mit den vielen Straßenanbindungen und –Kreuzungen ist es nicht möglich, alle Bereiche „filigran“ zu säubern. Dies gilt auch für Schneeanlandungen an privaten Gebäuden, Einfriedungen oder Anpflanzungen auf oder an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche. Leider unvermeidlich ist auch die Räum-Folge, dass der Schnee beim seitlichen Wegschieben von der Fahrbahn teilweise auf den zuvor bereits von Anliegern geräumten Gehweg zurückbefördert wird. Die hieraus resultierende private Verärgerung ist sehr wohl verständlich – vielleicht hilft die oben empfohlene Dammbildung, das Problem etwas zu verringern.

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Abhilfe.

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE KNÜLLWALD

gez. Jürgen Roth, Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b "Auf dem Berge", OT Remsfeld

(25. 11. 2020)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat am 14.10.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b "Auf dem Berge" als Satzung beschlossen. 

 

Siehe Download!

[Amtliche Bekanntmachung ]

Austausch von Wasserzählern aktueller Hinweis

(26. 10. 2020)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der ansteigenden Zahlen wird der Austausch der Wasserzähler bis auf weiteres nicht weiter durchgeführt.

 

Wir werden Sie entsprechend informieren, sobald sich etwas ändert oder die Arbeiten wieder fortgesetzt werden.

 

Wir bitten um Verständnis.

Austausch von Wasserzählern im OT Lichtenhagen und OT Nenterode

(08. 09. 2020)

Die Wasserzähler in den Ortsteilen Lichtenhagen und Nenterode werden ab dem 15.09.2020 durch unsere Wassermeister, Tim Vollmer und Udo Vollmer, ausgetauscht.

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, daher möchten wir Sie auf grundlegende Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen hinweisen:

  1. Bereiten Sie dem Wassermeistern den Zugang zur Anlage vor, z.B. durch das Öffnen von Türen.
  2. Lüften Sie am Tag der Prüfung vor Prüfbeginn den Raum, in dem die Prüfung stattfindet.
  3. Vermeiden Sie jeglichen Körperkontakt, insbesondere verzichten wir bei der Begrüßung und Verabschiedung auf das Händeschütteln.
  4. Halten Sie einen Abstand von mindestens 2 Metern zum gemeindlichen Mitarbeiter ein. Ist dies nicht möglich, beispielsweise aufgrund der Raumgröße, warten Sie vor dem Raum.
  5. Während der Prüfung sollten Sie nicht länger als 15 Minuten gemeinsam mit dem Wassermeister/n in einem Raum sein.

Ihr Bürgermeister

Jürgen Roth

 

Eingeschränkter Dienst in der Gemeindeverwaltung: Öffnungszeiten

(08. 09. 2020)

Bedingt durch die Corona – Krise können wir Ihre Anliegen momentan nur durch vorherige Terminabsprachen bearbeiten.

 

Wir stehen Ihnen für Terminvereinbarungen und Rückfragen telefonisch unter der

Rufnummer: 0 56 81 / 99 57- 0

oder per Email: zur Verfügung.

 

Wir bitten Sie um Verständnis und Beachtung!

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Knüllwald

Jürgen Roth, Bürgermeister

 

Parken auf Gehwegen und Straßen in Knüllwald

(20. 08. 2020)

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden, dass durch parkende Pkw´s auf den Gehwegen und Straßen in Knüllwald erhebliche Behinderungen entstehen. Fußgänger werden vermehrt dazu gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen und mancherorts ist das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen unmöglich.

Ich weise daher darauf hin, dass gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung das Parken auf Gehwegen unzulässig ist und Straßen nicht zugeparkt werden dürfen. Wer trotzdem sein Fahrzeug auf dem Gehweg abstellt, oder Straßen verkehrswidrig zuparkt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Ich bitte um Beachtung!

Knüllwald, 19.08.2020

Der Bürgermeister

der Gemeinde Knüllwald

gez. Jürgen Roth

 

Öffentliche Auslegung Haushaltsplan 2020

(02. 07. 2020)

Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Knüllwald

 

- Öffentliche Auslegung -

 

Auf Grund der Corona-Situation und der damit verbundenen Einschränkungen erfolgt die Auslegung in der Form, dass der komplette Haushalt auf unserer Homepage einsehbar ist!

 

[Download]