Öffentliche Bekanntmachung 16. Änderung des Flächennutzungsplanes

14. 12. 2017

Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat am 03.09.2013 den Einleitungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2, Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung der Planungen gem. § 3 (2) BauGB

Nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.

Das Bauleitplanverfahren soll beschleunigt im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Die Änderungsbereiche 1 bis 3 liegen in der Flur 1 der Gemarkung Hausen und umfassen folgende Flurstücke:

Teilbereich 1: Flurstück 1

Teilbereich 2: Teilflächen der Flurstücke 48/1, 48/2 und 47

Teilbereich 3: Teilflächen der Flurstücke 27, 29 und 33

Ziel und Zweck der Planung

Teilfläche 1

Auf der ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche wurde vor ca. 10 Jahren ein Spielplatz errichtet. Für das Vorhaben liegt eine Baugenehmigung vom 24.11.2008 des Schwalm-Eder-Kreises hat vor. Im Rahmen der Bauantragstellung hat die Gemeinde sich erklärt, den Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Die Gemeinde Knüllwald hat im Rahmen „Leader-Region Knüll 2014-2020“ die Errichtung einer Begegnungsstätte im Ortsteil Hausen angemeldet.

Teilflächen 2 und 3

Die Teilflächen 2 und 3 liegen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches, die der „Satzung der Gemeinde Knüllwald über die Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Absatz 2 BauGB für den Ortsteil Hausen“ zu Grunde liegt.

 

Im Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Grundstücke sind an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen und werden von der Gemeinde als Bauland eingestuft.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Änderungsbereiche als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung werden die Flächen wie folgt ausgewiesen:

Teilfläche 1: Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf gem. § 5 Abs 2 Nr. 2 BauGB

Nördlicher Teil: Begegnungsstätte

Südlicher Teil: Spielanlage

Teilflächen 2 und 3: Gemischte Baufläche gem. § 1 Abs 1 Nr. 2 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 13, Abs. 2, Ziffer 2 i. d. gültigen Fassung wird die betroffene Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Plandarstellung mit der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom 22.12.2017 bis einschließlich 23.01.2018 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr) in der Gemeindeverwaltung Knüllwald, Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald – Raum 18 (2.OG) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist beim Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald, Hauptstraße 7, Raum 18 (2.OG) in 34593 Knüllwald, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass i. d. R. alle eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können und die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a einem Dritten übertragen werden kann.

 

Knüllwald, den 14.12.2017

 

Gemeinde Knüllwald

Der Gemeindevorstand

 

gez. J. Brehm (1. Beigeordneter)