Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser und der gemeindlichen Grillhütten
Auf der Grundlage der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen
mit dem Coronavirus SARS-coV2 (Coronaschutzverordnung – CoSchuV) vom
19. Juli 2021 werden die
Dorfgemeinschaftshäuser und gemeindlichen Grillhütten
ab dem 12. August 2021
unter folgenden Auflagen geöffnet:
1. In allen Dorfgemeinschaftshäusern der Gemeinde Knüllwald wird für Veran-
staltungen/Nutzungen eine maximale Anzahl an Personen zugelassen, die
sich aus Anlage 1 zu dieser Regelung ergibt.
Eine höhere Anzahl an Personen ist nur nach vorheriger Genehmigung
durch die örtliche Ordnungsbehörde zulässig.
2. Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere
keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Ein Mindestabstand von
1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Haushalte sollte jederzeit
möglich sein, sofern keine geeignete Trennvorrichtungen vorhanden sind.
Der Veranstaltende/Nutzende muss die räumlichen Gegebenheiten so aus-
gestalten, dass das Abstandhalten auch möglich ist. Bis zur Einnahme eines
Sitzplatzes ist eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der
Standards FFP 2, KN 95, N 95 oder vergleichbar) zu tragen. Darüber hinaus
müssen alle Teilnehmenden über sechs Jahren einen Negativnachweis
(geimpft, genesen, getestet) nach § 3 der Coronavirus-Schutzverordnung
vorlegen.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich am Sitzplatz
erlaubt.
Bei Sitzungen von besonderem öffentlichen Interesse (z. B. Ortsbeirats-
sitzungen) und ohne geselligen Charakter wird ein Negativnachweis lediglich
empfohlen.
3. Alle Teilnehmenden müssen sich zur Kontaktverfolgung registrieren.
Eine Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, zur
Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, ist zu führen.
4. In den Dorfgemeinschaftshäusern ist ein Sportbetrieb möglich, wenn ein sport-
artspezifisches Hygienekonzept vorgelegt wird und die Regelungen der
Coronavirus-Schutzverordnung sowie die Vorgaben der Fachverbände für die
verschiedenen Sportarten zur Gestaltung des Trainings- und Wettkampfbe-
triebes eingehalten werden.
5. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind bei jeglichen
Zusammentreffen zu beachten. In geschlossenen Räumen ist stets auf eine
angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten.
6. Die Verantwortlichen (Mieter/-innen, Nutzer/-innen etc.) haben auf die Ein-
haltung der vorstehenden Regelungen zu achten.
Wir bitten um Beachtung!
Nähere Informationen können Sie bei den Frau Gruner, Tel. 05681/9957-15
oder den jeweiligen Hausmeistern erfragen.
gez. Jürgen Roth, Bürgermeister