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Bürgerinformation zum Ausleihen von Standrohren und der Installation einer weiteren Messeinrichtung

30. 06. 2021

Ausleihen von Standrohren

 

Der Corona-Sommer lässt Planschbecken und Mini-Swimmingpools wie Pilze aus dem Boden schießen. In der Verwaltung gehen immer öfters Fragen nach einer schnellen und kostengünstigen Befüllung ein. Daher geben wir bekannt, was unsere Wasserversorgungssatzung in diesen Fällen anbietet:

 

Für die Herstellung eines Hauses, Befüllung von Gartenteichen, Swimmingpools und Ähnlichem kann über den Bauhof ein Standrohr entliehen werden. Für die Bereitstellung eines Standrohrwasserzählers ist zum einen eine Grundgebühr zu zahlen:

 

 

 

Grundgebühr bis zu folgenden Wasserverbräuchen:

 

 

  • Standrohrwasserzähler bis zu 10 cbm

=

10,70 Euro

  • Standrohrwasserzähler bis zu 20 cbm

=

21,40 Euro

  • Standrohrwasserzähler über 20 cbm

=

32,10 Euro

 

Neben der Grundgebühr ist einmalig eine Bereitstellungsgebühr von 5,35 Euro zu zahlen sowie eine Sicherheitsleistung von 250,00 Euro zu erbringen. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe des Standrohrwasserzählers zurückgezahlt.

 

 

 

Der Wasserpreis liegt zurzeit gemäß der III. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 01.01.2019 bei 2,34 Euro pro cbm.

 

 

 

Installation einer weiteren Messeinrichtung (Gartenwasserzähler):

 

Die Einrichtung eines Gartenwasserzählers muss durch den Bauhof der Gemeinde Knüllwald abgenommen werden. Hierzu ist mit dem Wassermeister ein Termin unter der Handy-Nr.:
01 72 – 5 23 09 58 zu vereinbaren. Private Wasserzähler müssen geeicht sein. Alle Aufwendungen für Anschaffungen, Ein- und Ausbau, Unterhaltung, Eichung und Abnahme hat der Gebührenpflichtige zu tragen.

 

Egal, ob Sie in die Zuständigkeit des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg fallen oder Ihre Wasserversorgung in den Händen der Gemeinde Knüllwald liegt, teilen Sie am Ende des Jahres den Stand des Gartenwasserzählers der Gemeindekasse Knüllwald unter der Telefon-Nr. (0 56 81) 99 57 – 21 beziehungsweise an die E-Mail-Adresse mit.

 

Über den Wasserverbrauch wird auch die Kanalbenutzungsgebühr berechnet. Der durch den Gartenwasserzähler gemessene Wasserverbrauch wird von dem Gesamtwasserverbrauch abgezogen, so dass sich dadurch auch die Kanalbenutzungsgebühr verringert.

 

Wir wünschen allen Bürger*innen von Knüllwald, dass Sie gesund bleiben!

 

Ihr Bürgermeister

 

 

Jürgen Roth