Winterdienst auf Gehwegen für das Jahr 2021

09. 02. 2021

Der Winter ist eingetreten. Die Anwohner und der Winterdienst der Gemeinde Knüllwald, sowie die Straßenmeisterei bemühten sich die letzten Jahre gemeinsam um die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und Straßen in der Ortslage. Erfreulich ist das überwiegend große private Engagement – nicht nur als Zeichen der satzungsgemäßen Pflichterfüllung, sondern auch der guten Nachbarschaft und des echten Bürgersinns. Hierfür herzlichen Dank.

 

Einige negative Beobachtungen und Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung veranlassen jedoch zu folgenden kritischen Hinweisen und freundlichen Bitten für dieses Jahr:

 

Der Schnee darf nicht vom Gehweg auf die Straße geräumt werden. Dies stellt einen vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs (mit eventuell erheblichen, auch finanziellen Folgen) dar und ist auch nicht nötig: Bitte räumen Sie den Gehweg nicht auf seiner gesamten Breite, sondern legen Sie am Gehwegrand zur Straße hin einen schmalen Damm an, sofern der Schnee nicht auf das Grundstück geräumt werden kann. Dieser Schneedamm schützt die Fußgänger zugleich vor Schneematsch, den die Fahrzeugreifen von der Straße weg spritzen lassen.

 

In manchen Bereichen wird Streusalz im Übermaß eingesetzt. Bitte dosieren Sie den Salzeinsatz auf das unbedingt Notwendige, um das Oberflächenmaterial unserer Gehwege im gemeinsamen (Kosten-)Interesse so weit als möglich zu schonen.

 

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind im Jahr 2021 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen. Im Jahr 2022 sind die Eigentümer oder Besitzer, der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Gehweg rechtzeitig von Schnee zu räumen.

 

Außerdem bitten wir die Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder im Wendehammer, sondern auf ihren Grundstücken zu parken. Nur dann ist gewährleistet, dass der Schneepflug ungehindert die Räumung und Streuung durchführen kann.

 

Abschließend bitten wir um Verständnis, dass es durch Schneeräumungen unseres Winterdienstes in unserer Gemeinde in vielen Bereichen zu Beeinträchtigungen der privaten Zugänge und Zufahrten kommt. Bei der großen Zahl und hohen Streckenlänge unseres Straßennetzes mit den vielen Straßenanbindungen und –Kreuzungen ist es nicht möglich, alle Bereiche „filigran“ zu säubern. Dies gilt auch für Schneeanlandungen an privaten Gebäuden, Einfriedungen oder Anpflanzungen auf oder an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche. Leider unvermeidlich ist auch die Räum-Folge, dass der Schnee beim seitlichen Wegschieben von der Fahrbahn teilweise auf den zuvor bereits von Anliegern geräumten Gehweg zurückbefördert wird. Die hieraus resultierende private Verärgerung ist sehr wohl verständlich – vielleicht hilft die oben empfohlene Dammbildung, das Problem etwas zu verringern.

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Abhilfe.

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE KNÜLLWALD

gez. Jürgen Roth, Bürgermeister