Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum: Wo gilt eine Maskenpflicht, wo wird das Tragen empfohlen

22. 10. 2020

Mit der Verfügung einer neuen Allgemeinverordnung gelten im Schwalm-EderKreis neue Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Unter anderem besteht eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Der Schwalm-EderKreis spricht zudem für stark frequentierte Orte in einzelnen Kommunen des Landkreises Empfehlungen für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus. 

 

Pressemitteilung Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises siehe Download!

 

Bild zur Meldung: Eskalationskonzept