Parken auf Gehwegen und Straßen in Knüllwald

20. 08. 2020

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden, dass durch parkende Pkw´s auf den Gehwegen und Straßen in Knüllwald erhebliche Behinderungen entstehen. Fußgänger werden vermehrt dazu gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen und mancherorts ist das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen unmöglich.

Ich weise daher darauf hin, dass gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung das Parken auf Gehwegen unzulässig ist und Straßen nicht zugeparkt werden dürfen. Wer trotzdem sein Fahrzeug auf dem Gehweg abstellt, oder Straßen verkehrswidrig zuparkt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Ich bitte um Beachtung!

Knüllwald, 19.08.2020

Der Bürgermeister

der Gemeinde Knüllwald

gez. Jürgen Roth