Ankündigung bauvorbereitender Maßnahmen in der Gemeinde Knüllwald 380kV-Leitungsbauvorhaben Wahle-Mecklar

20. 12. 2017

Die TenneT TSO GmbH plant als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber den Neubau der

380 – kV – Höchstspannungsleitung vom Umspannwerk Wahle zum Umspannwerk Mecklar.

 

Bauvorbereitende Maßnahmen

 

Im Rahmen der Bauvorbereitung sind von der Landesgrenze bis zum Umspannwerk Mecklar die Baugrundverhältnisse an den geplanten Maststandorten sowie in den Bereichen der Gerüstflächen an Straßenkreuzungen und den Freileitungs-Provisoriumsflächen zu untersuchen. Hierbei werden Maßnahmen durchgeführt, sog. Baugrunduntersuchungen (BGU), zur Ermittlung bodenphysikalischer Eigenschaften sowie weitere Vorarbeiten verrichtet, wie die bodenkundliche Baubegleitung oder weitere Ortsbegehungen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen zur Erreichung der Bohrpunkte. Die Berechtigung zur Durchführung solcher bauvorbereitender Maßnahmen ergibt sich aus § 44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Die Maßnahmen dienen dazu, die Beeinträchtigung für die Eigentümer und/oder Pächter der betroffenen Flurstücke so gering wie möglich zu halten und insgesamt für eine möglichst reibungslose Bauphase zu sorgen.

 

Die TenneT TSO GmbH hat die Arcadis Germany GmbH beauftragt, die erforderlichen Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Die Arbeiten werden durch das Ingenieurbüro Jena Geos GmbH in Form der bodenkundlichen Baubegleitung überwacht.

 

Änderungen/Ergänzungen bei den ausführenden Firmen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Fahrzeuge und Materialien müssen ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die bauvorbereitenden Maßnahmen sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem betroffenen Flurstück erforderlich. Welche Maßnahmen im konkreten Einzelfall erforderlich sind, hängt u.a. von den örtlichen Gegebenheiten, den wetterbedingten Bodenverhältnissen und den erzielten Untersuchungsergebnissen ab. Abhängig von den erzielten Ergebnissen können auch weitere Untersuchungen, wie z.B. der Bau von Grundwassermessstellen, erforderlich werden.

 

Die Ergebnisse der Bohrungen und der labortechnischen Untersuchungen und Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens am geplanten Maststandort, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Fundamentplanung.

 

Maßnahmenbeschreibung:

 

Je nach Beschaffenheit des Untergrundes werden verschiedene Maßnahmen zur Durchführung der Baugrunduntersuchung zur Anwendung kommen. Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen können hierbei notwendig werden:

 

  1. Durchführung von Sondierungen (RKS und DPH)

- mit Kleingeräten (Handgerät oder kleines Kettengerät) zur Beurteilung des Untergrundes

- geplante Sondiertiefe: ca. 3 – 10 m

- Dauer der Sondierung: ca. ½ Tag

 

  1. Durchführung von Trockenkernbohrungen (TKB)

Je nach Wetter und Geländebeschaffenheit kommen verschiedene Geräte zum Einsatz.

- mit mittlerem oder schwerem Kettenfahrzeug (9 – 21 t) zur Beurteilung des Untergrundes im Bereich des Maststandortes (Bodenbeschaffenheit, anstehender Fels)

- geplante Bohrtiefe: ca. 15 – 35 m

- Bohrdurchmesser: ca. 178 mm (Außendurchmesser)

- tägliche Bohrleistung: ca. 10 – 15 m

- Ziel: Gewinnung ungestörter Kernproben

 

  1. Durchführung von Drucksondierungen (CPT)

- mit Kettenfahrzeugen (ca. 25 t) zur Beurteilung des Untergrundes im Bereich des Maststandortes

- geplante Bohrtiefe: ca. 20 m

- Durchführung: eine Sonde wird über ein Gestänge (Durchmesser: ca. 40 mm) mit einer konstanten Geschwindigkeit von 2 m/s bis zur Bohrtiefe gedrückt

 

Die bodenkundliche Baubegleitung im Hinblick auf die Berücksichtigung der stofflichen und mechanischen Belastung zum Zwecke des Bodenschutzes erfolgt durch das Ingenieurbüro Jena Geos GmbH. Die Flächen werden hierbei zu Fuß betreten. Der ausschlaggebende Faktor der Bodenschädigung und der Bodenschutzbestrebungen ist die Tragfähigkeit des Bodens, welche überwiegend von der Bodenart und der Bodenfeuchte bestimmt wird. Die Bodenfeuchte wird mit dem „Pürckhauer Bohrstock“ bis 1 m Tiefe erfasst. Außerdem sollen mit dem „Penetrologger“ Bodendichte-Profile zur Erfassung des Eindringwiderstandes erstellt werden, welche auch der Beweissicherung für die spätere Baumaßnahme dienen.

 

Für die Arbeiten müssen Grundstücke sowie Wald- und landwirtschaftliche Wege betreten bzw. befahren werden. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch die TenneT TSO GmbH bzw. durch die vorstehend genannten Firmen in voller Höhe ersetzt. Um die Schäden an vorhandenen Drainagen zu minimieren, werden die Bohrpunkte mit den Betroffenen abgestimmt. Der dabei anfallende Zeitaufwand kann durch die TenneT TSO GmbH entschädigt werden. Sollten trotzdem Schäden durch die Sondierung an vorhandenen Drainagen verursacht werden, verpflichtet sich die die TenneT TSO GmbH die Drainagen wieder fachgerecht herzustellen.

 

Zudem werden im oben angegebenen Zeitraum aus umweltfachlichen Gründen auch Kartierungs-, Markierungs- und Vermessungsarbeiten zum Zwecke der Umwelt- und Bodendokumentation und für den Wegebau durchgeführt. Dafür zeichnen sich die Firmen Arcadis Germany GmbH (Ludwig-Erhard-Straße 12, 34131 Kassel), ERM GmbH (Siemensstraße 9, 63263 Neu-Isenburg) und Omexom Service GmbH (Paradiesstraße 208 a, 12526 Berlin) verantwortlich.

 

Sofern über die Höhe entstandener Schäden keine Einigung erzielt werden kann, wird auf Wunsch des Betroffenen der Schaden durch einen Sachverständigen bewertet und die TenneT TSO GmbH entschädigt den verursachten Schaden.

 

 

Ort und Zeit der geplanten Maßnahme:

 

Der zeitliche Ablauf der Maßnahmen hängt von äußeren Umständen ab, z. B. von örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen.

 

Die von den geplanten Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der beigefügten Grundstücksliste.

 

Die Lage der Bohrpunkte sowie die hierfür vorgesehenen Zuwegungen können Sie den Sonderplänen Baugrunduntersuchung entnehmen. Diese liegen im Zeitraum vom 15. Januar 2018 bis zum 16. Juni 2018 in der Gemeinde Knüllwald im Raum Nr. 18 zur folgenden Zeiten zur Einsichtnahme aus:

 

Montag-Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

mittwochs 08.00 bis 18.00 Uhr

freitags 08.00 bis 12.00 Uhr

 

Sofern keine Zuwegungen zu den Bohrpunkten auf den Plänen ausgewiesen sind (insbesondere bei den Bohrpunkten für die Behelfsmaßnahmen Schutzgerüste und Provisorium, abgekürzt SB und PB im Lageplan), erfolgt die Anfahrt zu den Bohrpunkten vom nächstgelegenen Weg, von der nächstgelegenen Straße oder vom am nächsten gelegenen Bohrpunkt aus. Es wird sichergestellt, dass hierbei der kürzeste Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen für den Eigentümer bzw. Bewirtschafter verwendet wird.

 

Die Maßnahmen beginnen voraussichtlich am 15. Januar 2018 und enden voraussichtlich am

15. Juni 2018. Die o.a. Firmen werden sich mit Ihnen bzgl. konkreter Terminvereinbarung in Verbindung setzen.

 

 

Ansprechpartner:

 

Für Rückfragen zu den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen Herr Christoph Scheibert der Jena-Geos Ingenieurbüro GmbH zur Verfügung.

 

Kontakt:

 

Tel: 03641-453539

Mobil: 0162-1396267

scheibert@jena-geos.de

 

Wir bedanken uns herzlichst für Ihr Verständnis und Ihre vertrauensvolle Mitarbeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre TenneT TSO GmbH