OT Rengshausen: BPL Nr. 49 "SO-Gebiet Kleine Aue" und 18. Änderung FNP
Amtliche Bekanntmachung:
Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue“, Ortsteil Rengshausen und 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Knüllwald werden die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Knüllwald ist Eigentümerin der Grundstücke. Eine Teilfläche soll an einen Interessenten verpachtet werden, der auf der ehemaligen Tennisanlage Wohnmobilstellplätze errichten möchte. Zur Realisierung der Planung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Ziel ist die Umnutzung zu einer Wohnmobilstellplatzanlage. Mit steigender Zunahme des Wohnmobiltourismus in der Gemeinde soll der Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen gerecht werden und das touristische Angebot der Gemeinde gestärkt werden. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich das Freibad Rengshausen und der Sportplatz.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz Kleine Aue“
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze Kleine Aue“ befindet sich in Knüllwald und umfasst eine Teilfläche des in der Gemarkung Rengshausen in der Flur 13 liegenden Flurstücks 18/2 sowie eine Teilfläche des in der Flur 3 liegenden Flurstücks 43.
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch eine parkähnliche Grünfläche, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch die Gewässerparzelle der Beise und im Westen durch Freiflächen des Freibades Rengshausen.
Übersichtsplan ohne Maßstab
Räumlicher Geltungsbereich der 18. Änderung Flächennutzungsplans
Das Verfahrensgebiet befindet sich in Knüllwald und umfasst eine Teilfläche des in der Gemarkung Rengshausen in der Flur 13 liegenden Flurstücks 18/2 sowie eine Teilfläche des in der Flur 3 liegenden Flurstücks 43.
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch eine parkähnliche Grünfläche, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch die Gewässerparzelle der Beise und im Westen durch Freiflächen des Freibades Rengshausen.
Übersichtsplan ohne Maßstab
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat in ihrer Sitzung am 26.08.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz Kleine Aue“ sowie des Entwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 02.11.2026 bis einschl. 02.12.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Knüllwald http://knuellwald.de/Statseite/Aktuelles/Nachrichten eingestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 7.30 – 12.00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Knüllwald, Raum 18 (2. OG), Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald (Gemeindeverwaltung), Hauptsraße 7 (2. OG), 34593 Knüllwald, während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen oder gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 As. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Umweltbericht
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Umweltberichte zum Bebauungsplan Nr. 49 „„Sondergebiet Wohnmobilstellplatz Kleine Aue“ und zur 18 Änderung des Flächennutzungsplanes
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten. Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen.
- Artenschutzrechtliche Habitatpotenzialanalyse
- Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Einwender gem. §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB:
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 31.1: Hinweise zum Gewässerrandstreifen der Beise
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Keises:
AG 60.3 Umwelt: Hinweise zum Biotop- und Artenschutz, Europäischem Netz „Natura 2000“ und zu Eingriffen in Natur und Landschaft
Landesamt für Denkmalpflege:
Hinweise zu historischen Grenzsteinen und anderen Flurdenkmälern
Gemäß § 3 (3) BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Knüllwald, den 30.10.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Knüllwald
A. Koch
Bürgermeister